Ratgeber zum Thema Strafrecht
Verschärfung des Strafrechts und neue Verhandlungsregeln in Österreich
21.12.2017 | Strafrecht
Justiz "Türkis-Blau": ÖVP und FPÖ planen eine Verschärfung des Strafrechts und neue Verhandlungsregeln in Österreich Die Vertreter von ÖVP und FPÖ scheinen sich in ihren Regierungsprogramm zumindest in Sachen "Justiz" schnell einig geworden zu sein.
Im Zentrum steht der Wunsch, das bisherige "Jugendstrafrecht" so nicht mehr aufrecht zu erhalten und Personen unter 21 Jahren ebenfalls gemäß einer Rechtsprechung zu behandeln, wie sie in identischer Form auch für Erwachsene gilt.
Die Regelung in Deutschland erscheint hier humaner, da je nach Fall und Reifegrad des Angeklagten eine Entscheidung getroffen werden kann. Als Anwalt für Strafrecht in München ist der Verteidigungsspielraum hier größer. Strengere Regeln sind weiterhin auch für den Bereich "Suchtmittel" geplant. Hier soll die Gesetzgebung soweit modifiziert werden, dass auch der Verkauf von Hanfsamen oder Hanfpflanzen unter Strafe gestellt wird.
Neben diesen strikteren Auslegungen im Bereich des Strafrechtes wurden insbesondere Veränderungen in den verhandlungsbezogenen Regeln angekündigt. Die Entscheidungen über (a) Schuld/Unschuld und (b) Schwere der Straftat/Entsacheidung über das Strafmaß, sollen zukünftig vor Gericht in getrennten Prozessen entschieden werden.
Dem "rechtslastigen" Blick und dem erstarken der religiös-fundamentalistischen Gewalt ist es hierbei geschuldet, dass diese Form der Aggressivität nunmehr als Erschwerungsgrund angeführt werden kann - so weit der Plan der Regierungsparteien.
(2) In allen Verfahrensformen - also auch im Strafrecht - sollen zukünftig die Sachverständigen der Ermittlungsverfahren nicht auch in der Hauptverhandlung tätig sein dürfen. Privatgutachten der beteiligten Parteien sollen aber in die Entscheidungen im Rahmen der Hauptverhandlung stärker mit einbezogen werden.
(3) Ein absolutes Verbot für die Nutzung rechtswidrig erlangter Beweise soll implementiert werden. Dies soll soweit gehen, dass diese Beweise vernichtet werden müssen.
(4) Geplant ist ein häufigerer Einsatz elektronischer Fußfesseln - ausgenommen sind Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechtes oder schwere Gewaltverbrechen.
(5) In Auseinandersetzung mit der vom ÖVP-Amtsvorgänger Wolfgang Brandstetter vorgelegten Idee zur Reform der Unterbringung psychisch kranker und nicht-zurechnungsfähiger Straftäter, wird nunmehr betont, dass der "Schutz der Öffentlichkeit" Vorrang hat und eine Enthaltung und "Resozialisierung" dieser Täter lediglich bei gutachterlichem Nachweis eines "Wegfalles der Gefährlichkeit" oder unter Einsatz der Fußfessel möglich sein wird.
Im Zentrum steht der Wunsch, das bisherige "Jugendstrafrecht" so nicht mehr aufrecht zu erhalten und Personen unter 21 Jahren ebenfalls gemäß einer Rechtsprechung zu behandeln, wie sie in identischer Form auch für Erwachsene gilt.
Die Regelung in Deutschland erscheint hier humaner, da je nach Fall und Reifegrad des Angeklagten eine Entscheidung getroffen werden kann. Als Anwalt für Strafrecht in München ist der Verteidigungsspielraum hier größer. Strengere Regeln sind weiterhin auch für den Bereich "Suchtmittel" geplant. Hier soll die Gesetzgebung soweit modifiziert werden, dass auch der Verkauf von Hanfsamen oder Hanfpflanzen unter Strafe gestellt wird.
Neben diesen strikteren Auslegungen im Bereich des Strafrechtes wurden insbesondere Veränderungen in den verhandlungsbezogenen Regeln angekündigt. Die Entscheidungen über (a) Schuld/Unschuld und (b) Schwere der Straftat/Entsacheidung über das Strafmaß, sollen zukünftig vor Gericht in getrennten Prozessen entschieden werden.
Dem "rechtslastigen" Blick und dem erstarken der religiös-fundamentalistischen Gewalt ist es hierbei geschuldet, dass diese Form der Aggressivität nunmehr als Erschwerungsgrund angeführt werden kann - so weit der Plan der Regierungsparteien.
Weitere Neuerungen im Strafrecht:
(1) Film- und Tonaufzeichnungen von Verhandlungen sollen auch im Strafrecht in Zukunft erlaubt sein - sozusagen der "Videobeweis" der Gerichtsbarkeit. Ob auch der Live-Stream aus dem Gerichtssaal unter diese Novelle fällt, ist aus den bisherigen Unterlagen nicht zu entnehmen.(2) In allen Verfahrensformen - also auch im Strafrecht - sollen zukünftig die Sachverständigen der Ermittlungsverfahren nicht auch in der Hauptverhandlung tätig sein dürfen. Privatgutachten der beteiligten Parteien sollen aber in die Entscheidungen im Rahmen der Hauptverhandlung stärker mit einbezogen werden.
(3) Ein absolutes Verbot für die Nutzung rechtswidrig erlangter Beweise soll implementiert werden. Dies soll soweit gehen, dass diese Beweise vernichtet werden müssen.
(4) Geplant ist ein häufigerer Einsatz elektronischer Fußfesseln - ausgenommen sind Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechtes oder schwere Gewaltverbrechen.
(5) In Auseinandersetzung mit der vom ÖVP-Amtsvorgänger Wolfgang Brandstetter vorgelegten Idee zur Reform der Unterbringung psychisch kranker und nicht-zurechnungsfähiger Straftäter, wird nunmehr betont, dass der "Schutz der Öffentlichkeit" Vorrang hat und eine Enthaltung und "Resozialisierung" dieser Täter lediglich bei gutachterlichem Nachweis eines "Wegfalles der Gefährlichkeit" oder unter Einsatz der Fußfessel möglich sein wird.
Neue Rechtsmittel in Verfahren der Zivilprozessordnung
Vergleichbar mit der im deutschen Strafrecht möglichen Beschwerde gegen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, soll auch in der zivilen Gerichtsbarkeit in Österreich nunmehr ein Rechtsmittel gegen die "unrichtige Würdigung" von Beweismitteln möglich sein Die Streitwertfestsetzung soll ebenfalls zukünftig mit Hilfe eines Rechtsmittels hinterfragt werden dürfen.
















