Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß des 14. Zivilsenats -5. Senat für Familiensachen -des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8. Oktober 2001 aufgehoben.
Dem Kläger wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht -Wilhelmshaven vom 20. Juni 2001 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als Schadensersatzansprüche des Klägers wegen pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten im Zusammenhang mit dem Widerruf des Vergleichs vom 15. Juli 1997 im Haftpflichtprozeß abgewiesen worden sind.
In diesem Umfang wird die ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 7. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19. Februar 2001 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Wert: 14.270 DM. I.
Das Scheidungsverbundurteil des Familiengerichts wurde der Antragsgegnerin am 8. August 2000 zugestellt. In diesem Urteil wurde der Antragsteller unter anderem verurteilt, ...
Auf die Rechtsmittel der Landesversicherungsanstalt Niederbayern-Oberpfalz werden der Beschluß des 26. Zivilsenats - zugleich Familiensenat -des Oberlandesgerichts München vom 7. Mai 2001 aufgehoben und Nr. 2 des Entscheidungssatzes des Endurteils des Amtsgerichts -Familiengericht -Freyung vom 9. März 2001 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Von dem Versicherungskonto Nr. ... ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. Mai 2000 wird nicht angenommen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 391.715,89 (766.129,68 DM) festgesetzt. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. März 2000 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die klagende Versicherungsgesellschaft verlangt von dem beklagten Versicherungsnehmer die ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenatsdes Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Mai 2001 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Der Kläger ist Eigentümer eines Gewerbegrundstücks in S. A. ...
Die Revision gegen das Urteil des 27. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 4. Januar 2001 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21. Juni 1996 erwarben der Kläger zu 3 und der inzwischen verstorbene, von den Klägern zu 1 und 2 beerbte, W. B. von der Beklagten einen Miteigentumsanteil von 292/4.445 an dem Grundstück E. ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. September 2000 wird aufseine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger macht als Konkursverwalter an die Gemeinschuldnerin abgetretene Ansprüche aus einem Leasingvertrag über einen gebrauchten Pkw der Marke BMW Typ 525i geltend. Er begehrt die Zahlung offener Leasingraten für ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. März 2000 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Mit notariellem Vertrag vom 10. September 1993 schenkte die am 11. Januar 1994 im Alter ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Februar 2000 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Tatbestand Die Klägerin ist Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Anwesens in der zu der ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. April 2000 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verurteilung des Beklagten im Hauptausspruch zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt wird:
Der Beklagte wird verurteilt, die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch der Stadt D., Bezirk ..., Band ..., Bl. ..., ...
Der Antrag der Landesversicherungsanstalt Niederbayern-Oberpfalz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren Beschwerde gegen den Beschluß des 26. Zivilsenats - zugleich Familiensenat -des Oberlandesgerichts München vom 26. Juni 2000 wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde gegen den genannten Beschluß wird auf Kosten der ...
Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer durch das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. März 2001 auf einen 60.000 DM übersteigenden Betrag festzusetzen, wird zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren beträgt 50.000 DM. I. Die Kläger verlangen von den Beklagten die Herausgabe eines Versicherungsscheins.
Sie sind die Erben ihres am ...
Der Antrag der Beklagten auf Heraufsetzung des Wertes der Beschwerwird abgelehnt.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 60.000 DM festgesetzt. I. Die Klägerin und die Beklagte zu 1 handeln mit Schmuck, den sie über sogenannte Beraterinnen vertreiben. Die Beklagte zu 2 war früher für die Klägerin und ist jetzt für die Beklagte zu 1 als Beraterin tätig. Gegenstand des ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. Juli 2000 wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 224.109,33 DM Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Die fristlose Kündigung aller der ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 23. Juni 2000 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 15. Mai 1997 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Von Rechts wegen. Die Parteien streiten über Bestand und Inhalt eines seit dem 1. ...
Die Beschwerde gegen den Beschluß des 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 3. Dezember 2001 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshofwerden nicht erhoben.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 8.257,36 1 =1J:tJ:? DM). Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist nach § 567 ...
Die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluß des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 7. April 2000 wird nicht angenommen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen der Schuldnerin zur Last.
Beschwerdewert: bis 150.000 DM. Die Rechtsbeschwerde wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 19 Abs. 3 AVAG ...
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassungder Revision im Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Dezember 2000 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 219 Abs. 2 BEG liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschl. ...
















