Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 17. Zivilsenats -Senat für Familiensachen -des Oberlandesgerichts Celle vom 23. August 2000 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 108.351 DM. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses, denen der Senat folgt, wird verwiesen. Das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin rechtfertigt keine andere ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. März 2000 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger, Verwalter in dem am 25. Februar 1997 über das Vermögen der L. GmbH eröffneten ...
Auf die Revision der Beklagten werden das am 22. Februar 2001 verkündete Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München aufgehoben und das am 11. November 1998 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts München I im Kostenausspruch aufgehoben und im übrigen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen. ...
Die Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für die im Rubrum genannte Rechtsnachfolgerin der Klägerin wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. I.
Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat der Klägerin einen Anspruch auf Werklohn in Höhe von 240.309,71 DM sowie in Höhe weiterer 15.000 DM Zug um ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 2. Zivilsenatsdes Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Dezember 2000 wird aufseine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Die Parteien streiten darüber, ob sie im Juli 1999 bei einer Internet-Auktion einen wirksamen Kaufvertrag über einen Pkw geschlossen haben.
Die r. .de AG in H. (im folgenden: r. .de) führte auf ihrer Web-Site unter der ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Mai 2000 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. I.
Die Beklagte ist durch das ihrem Prozeßbevollmächtigten am 3. März 2000 zugestellte Urteil des Landgerichts Dresden zur Zahlung von 50.000 DM nebst Zinsen und Mahnkosten verurteilt worden. Am 3. April 2000 ging beim ...
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Oktober 2000 wird nicht angenommen.
Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 189.173 DM Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Ausführungen des Berufungsgerichts ...
In Abänderung des Senatsbeschlusses vom 7. Mai 2002 wird der Gegenstandswert für das Revisionsverfahren auf 460.162,69 (= 900.000,00 DM) festgesetzt. Das Berufungsgericht hat den Streitwert für das Berufungsverfahren, in dem der Beklagte vollumfänglich unterlegen ist, mit zutreffender Begründung auf 900.000,00 DM festgesetzt. Deshalb erscheint es angemessen, der Revision des Beklagten ...
Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung der Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. August 2001 Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO).
Die Zulässigkeit der ...
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2001 durchden Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Gerber, Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs und Dr. Ahlt Auf die Rechtsmittel der Landesversicherungsanstalt Niederbayern-Oberpfalz werden der Beschluß des 26. Zivilsenats - zugleich Familiensenat -des Oberlandesgerichts München vom 2. Mai 2001 aufgehoben und Nr. 2, 2. Absatz ...
Der Beschluß des Senats vom 25. Juli 2001 wird dahin abgeändert, daß die Antragstellerin keine monatlichen Raten auf die Prozeßkostenzu zahlen hat. Nach den von der Antragstellerin bis zum Erlaß des Beschlusses vom 25. Juli 2001 vorgetragenen und belegten wirtschaftlichen Verhältnissen waren monatliche Raten festzusetzen. Mit Schriftsatz ihres Prozeßbevollmächtigten vom 27. August 2001 ...
Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteildes 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 26. Januar 2000 werden nicht angenommen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 84 %
und die Beklagte zu 16 % zu tragen.
Streitwert: 1.945.805 l =l"?lH'?nnNDM). Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revisionen haben im Ergebnis auch keine ...
Der Antrag des Klägers, ihm wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 1. Juni 2001 -21 U 1995/01 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. I.
Der Kläger legte gegen das am 23. Juli 2001 zugestellte Urteil des Oberlandesgerichts durch seinen ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 23. März 2000 -11 U 149/98 "Baul." -wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 12.874.540 DM. Auf die von der Revision aufgeworfene Frage der Formwirksamkeit des Prozeßvergleichs vom 7. ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Januar 2000 aufgehoben.
Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Celle vom 28. Juli 1999 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen. Der Kläger, der im Wechselprozeß gegen den Beklagten ein Vorbehaltsurteil auf Zahlung ...
1.
Der Antrag des Antragsgegners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.
Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juli 2000 wird auf Kosten des Antragsgegners als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 6.981 DM. I.
Mit dem ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. November 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Vorschuß für die Ersatzvornahme zur ...
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2001 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 18.596,20 I.
Die Beklagte ist mit Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22. Dezember 2000, ihren ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. Juni 2000 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszuges zu tragen.
Von Rechts wegen. Im Zuge des nach der Wiedervereinigung geplanten Ausbaus des Mittellandkanals mußte die im Gebiet der Gemeinde B. gelegene Straßenbrücke Nr. 468 entfernt und um 7 m versetzt ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. September 2001 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 39.500 DM. I.
Der Kläger hat gegen das Urteil des Landgerichts, durch das seine Klage abgewiesen und der gegen ihn gerichteten Widerklage stattgegeben worden ist, fristgerecht Berufung eingelegt. ...
















