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Wiki zum Rechtsthema Europarecht

Informationen zum Europarecht
Das Europarecht ist ein überstaatliches Recht, welches in zwei Bereiche geteilt wird – das Europarecht im engeren Sinne und das Europarecht im weiteren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Das Europarecht im weiteren Sinne schließt auch das Recht weiterer europäischer internationaler Organisationen mit ein. Eine exakte Trennung beider Seiten ist nicht möglich.
Europarecht im engeren Sinne
Das Recht der Europäischen Atomgemeinschaft steht in Gleichberechtigung zum Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt. Das Unionsrecht steht immer vorrangig vor dem mitgliedstaatlichen Recht. Es kann ohne nationalen Umsetzungsakt in den Mitgliedstaaten direkt angewendet werden. Das Unionsrecht hat supranationalen Charakter, ist aber nicht mit einem herkömmlichen Völkerrecht gleichzusetzen. In dem Vertrag von Lissabon wurde der Begriff Gemeinschaftsrecht durch den Begriff Unionsrecht ersetzt. Die zwischen den Mitgliedsstaaten geschlossenen Verträge bilden das Primärrecht als Grundlage des Europäischen Rechts im engeren Sinne. Von größter Bedeutung sind heute der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag).
Dem Primärrecht ist das Sekundärrecht untergeordnet. Es beinhaltet die Rechtsakte, die unter Beachtung des Primärrechts von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft erlassen wurden. Bei einem Verstoß des Sekundärrechts gegen das Primärrecht ist es dem Europäischen Gerichtshof durch eine eingereichte Nichtigkeitsklage möglich, das Sekundärrecht außer Kraft zu setzen.
Europarecht im weiteren Sinne
Das Recht internationaler Organisationen, welches nicht von der Europäischen Union erlassen wurde, wird als Europarecht im weiteren Sinne bezeichnet. Zu diesen Organisationen zählen unter anderem der Europarat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Das Europarecht im weiteren Sinne und das Europarecht im engeren Sinne überschneiden sich häufig. So bezieht sich zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für das Erlangen von Grundrechten auf die Bestimmungen der EMRK. Der Vertrag von Lissabon beabsichtigt überdies den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Verwandte "Europarecht" Rechtsbegriffe

EU Recht, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Vertrag, Grundfreiheiten, Europarat, EMRK
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Europarecht - Ihr Europarecht Informationstipp

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