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Wiki zum Rechtsthema Europäische Menschenrechtskonvention
Informationen zu Europäische Menschenrechtskonvention
Als europäische Menschenrechtskonvention, abgekürzt auch EMRK und ebenso auch als Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genannt, bezeichnet man einen Katalog, der sich aus Menschen- sowie Grundrechten zusammensetzt. Dieser wird umgesetzt und überwacht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, welchem auch die Durchsetzung obliegt. Das bedeutet, dass entsprechend damit in Zusammenhang stehende Beschwerden, direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geleitet werden können.
Diesem obliegt auch die Aufgabe des Gutachten-Verfahrens in Bezug auf die Auslegung der Konvention und der damit einhergehenden Protokolle. Die EMRK ist in drei Abschnitte unterteilt, die sich wiederum in verschiedene Artikel gliedern. Abschnitt eines beinhaltet die Rechte und Grundfreiheiten, Abschnitt zwei mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Verfahrensregelungen und Abschnitt drei enthält sogenannte verschiedene Bestimmungen. Die Auslegung aller Konventionsrechte obliegt somit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Diesem obliegt auch die Aufgabe des Gutachten-Verfahrens in Bezug auf die Auslegung der Konvention und der damit einhergehenden Protokolle. Die EMRK ist in drei Abschnitte unterteilt, die sich wiederum in verschiedene Artikel gliedern. Abschnitt eines beinhaltet die Rechte und Grundfreiheiten, Abschnitt zwei mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Verfahrensregelungen und Abschnitt drei enthält sogenannte verschiedene Bestimmungen. Die Auslegung aller Konventionsrechte obliegt somit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ziel der Konventionsrechte
Die Auslegung der Konventionsrechte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterliegt einer autonomen Regelung, so dass diese sich nicht an den Regeln des innerstaatlichen Rechts orientiert. Ziel ist entsprechend, eine praktische und effektive Rechtsprechung und die Vermeidung einer theoretischen und illusorischen Rechtsprechung. Es wird somit die Wirksamkeit in Bezug auf die Auslegung in den Vordergrund gestellt.
Geltende Ausführung der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die in der europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechte und Grundfreiheiten werden durch diesen völkerrechtlichen Vertrag geregelt, welcher allerdings nur in der englischen und französischen Ausführung Gültigkeit hat, die damit alleinig verbindlich sind. Zwar ist durchaus auch eine deutsche Fassung existent, die jedoch nicht als verbindlicher Vertrag zu betrachten ist.
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