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Wiki zum Rechtsthema Grundfreiheiten

Informationen zu Grundfreiheiten
Als Grundfreiheiten werden im Rahmen des EU-Rechtes die vier Freiheiten bezeichnet, die sich aus dem EG-Vertrag ergeben. Bei diesen handelt es sich im Einzelnen um die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.

Diese sind so gestaltet, dass sie eine Gewährleistung darstellen für die EU-Binnenmarkterrichtung und damit für den freien Warenverkehr, für Personen und auch für Kapital sowie auch für die eigentliche Handlungsfreiheit, der Unionsbürger, die am Wirtschaftsverkehr beteiligt sind. Durch diese Freiheiten soll der gesamteuropäische Wettbewerb sichergestellt sein.
Bedeutung der einzelnen Grundfreiheiten
  1. Bedeutung freier Warenverkehr:

    • Als freier Warenverkehr wird die Grundfreiheit bezeichnet, die gewährleisten soll, dass zwischen den EU-Mitgliedsstaaten keine Handelsbeschränkungen bestehen. Dies wird geregelt in den Artikeln 28 bis 35 AEUV.

  2. Bedeutung der Personenfreiheit

    • Die Personenfreiheit gewährleistet die Freiheit, dass sich die Unionsbürger innerhalb der EU frei bewegen dürfen und dies ebenso in Bezug auf Reisen als auch bezogen auf Niederlassung oder im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit.

  3. Bedeutung der Dienstleistungsfreiheit

    • Als Dienstleistungsfreiheit bezeichnet man die Gewährleistung des Angebotes von Unternehmen der Mitgliedsstaaten in allen weiteren Mitgliedsstaaten der Union. Geregelt ist dies in Artikel 6 AEUV, der gleichermaßen auch die damit in Zusammenhang stehenden Abläufe festlegt.

  4. Bedeutung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs

    • Der sogenannte freie Kapital- und Zahlungsverkehr soll den Transfer von Geld und Wertpapieren im Bereich der EU gewährleisten, der unbeschränkt vonstattengehen darf. Diese Regelungen beziehen sich nicht ausschließlich auf die Mitgliedsstaaten der EU, sondern ebenso auch mit gewissen Einschränkungen für Drittstaaten.
Umsetzung der Grundfreiheiten in der Praxis
Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle national geltenden Verordnungen und Gesetze mit den Grundfreiheiten der EU konform gehen, ist geregelt, dass die nationalen Gesetze an die geltenden Freiheiten angepasst werden. Der damit einhergehende Anpassungsprozess kann jedoch lange noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Die Grundfreiheiten dürfen allerdings dabei nicht verändert oder eingeschränkt werden, so dass hierbei ggf. eine Haftbarkeit der Staaten zum Tragen kommt.

Verwandte "Grundfreiheiten" Rechtsbegriffe

Europarecht, EU Recht, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Vertrag, Europarat, EMRK
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Grundfreiheiten - Ihr Grundfreiheiten Informationstipp

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