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Wiki zum Rechtsthema Abschiebehaft

Informationen zur Abschiebehaft
Die Bezeichnung Abschiebehaft ist ein Begriff aus den Asylrecht bzw. Ausländerrecht und bezeichnet einen Freiheitsentzug, der über einen gewissen Zeitraum im Zusammenhang mit der Abschiebung einer ausländischen Person angeordnet werden kann. Eine solche Anordnung ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt, wie beispielsweise dann, wenn kein Aufenthaltsrecht vorliegt und der Verpflichtung das Land zu verlassen nicht nachgekommen wird bzw. nicht davon auszugehen ist, dass die Ausreisepflicht freiwillig erfüllt wird.

In diesem Fall kommt es zur sogenannten Abschiebung. Und kann diese nicht gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden, so kann eine Abschiebehaft in Form von Sicherungshaft angeordnet werden. Hierbei ist die sogenannte Vorbereitungshaft abzugrenzen, die jedoch nur in seltenen Fällen Anwendung findet.
Arten der Abschiebehaft
Man unterscheidet bei der Abschiebehaft zwei verschiedene Arten. Zum einen der Vorbereitungshaft und zum anderen der Sicherungshaft. Bei der Vorbereitungshaft handelt es sich um einen Freiheitsentzug, der zur Vorbereitung auf eine Ausweisung durch richterliche Anordnung durchgeführt wird. Diese Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn es nicht möglich ist, eine umgehende Entscheidung in Bezug auf die Ausreise zu treffen und davon auszugehen ist, dass der Betroffene die Ausreise vereitelt oder erschwert. Die Vorbereitungshaft darf grundsätzlich einen Zeitraum von 6 Wochen betragen. Liegt jedoch eine Entscheidung zur Ausweisung vor, ist es möglich, die Haft zu verlängern.

Die Sicherungshaft dagegen kommt in Betracht, wenn die betroffene Person sich unerlaubt im Land befindet bzw. unerlaubt eingereist ist. In diesem Fall wäre der Betroffene ausreisepflichtig und muss das Land innerhalb einer festgelegten Frist verlassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entzieht sich dieser, beispielsweise durch Umzug an eine nicht gemeldete Adresse, so kann eine entsprechende Sicherungshaft angeordnet werden. Die Sicherungshaft kommt somit immer dann in Betracht, wenn sich der Betroffene der Abschiebung entzieht oder der Verdacht darauf besteht, dass er sich dieser entziehen wird. Im Gegensatz zur Vorbereitungshaft kann die Sicherungshaft bis zu 6 Monaten andauern und um 12 Monate verlängert werden.
Antrag und Vollzug der Abschiebehaft
Die Abschiebehaft kann ebenso in Strafvollzugsgefängnissen vollzogen werden als auch im Rahmen der Untersuchungshaft oder in Gewahrsam der Polizei, wobei eine getrennte Unterbringung von anderen Strafgefangenen gesetzlich festgelegt ist. Haftanstalten, die alleinig für Abschiebe-Fälle zuständig sind, existieren nur in wenigen Bundesländern. Die Beantragung der Abschiebehaft erfolgt durch die Ausländerbehörden über die zuständigen Amtsgerichte und wird durch diese angeordnet.

Verwandte "Abschiebehaft" Rechtsbegriffe

Ausländer- und Asylrecht, Asylantrag, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Sprachtest, Abschiebung, Asylbewerber, Ausländer, Familienzusammenführung, Asyl, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Integration, Arbeitsgenehmigungsrecht, Ausweisung, Familiennachzug, Flüchtlingssozialrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Abschiebehaft - Ihr Abschiebehaft Informationstipp

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