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Wiki zum Rechtsthema Nachbesserung

Informationen zur Nachbesserung
Eine Nachbesserung, als Form der Nacherfüllung, gibt dem Verkäufer die Möglichkeit, den Mangel an der Kaufsache kostenlos und nachträglich zu beseitigen. Gemäß § 633 II BGB steht dem Käufer gesetzlich der Anspruch auf Nachbesserung zu und dem Verkäufer steht das Recht zu, eine von ihm mangelhaft gelieferte Kaufsache reparieren zu dürfen. Dieses ist zwar nicht gesetzlich verankert, wird aber in der Regel vertraglich vereinbart (beispielsweise in AGBs).

Grundsätzlich muss ein Mangel genau definierbar sein und das Verlangen auf Nachbesserung konkret formuliert werden. Wird das nicht beachtet und der Verkäufer lehnt eine Nachbesserung ab, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz. Der Verkäufer kann die Art und Weise der Nachbesserung selbst bestimmen, wenn nicht eine Mangelbeseitigung nur aufgrund einer bestimmten Art der Nachbesserung erfolgen kann.

Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Ursache für den Mangel zu benennen und auch eine Fristsetzung für die Beseitigung ist in der Regel nicht erforderlich. Um aber das Recht auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz beizubehalten, sollte vom Käufer umgehend eine Frist gesetzt werden. Die Nachbesserung selbst muss unmittelbar nach Meldung erfolgen, wobei hier die Werkstattkapazitäten bzw. der normale Geschäftsablauf beachtet werden sollten, unter Umständen aber auch ein vorrangiges Behandeln erfolgen kann.
Rücktritt
Grundsätzlich kann nur von einem Kaufvertrag zurückgetreten werden, wenn dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Erst wenn der Verkäufer zweimal erfolglos versucht hat, die mangelhafte Kaufsache nachzubessern, hat der Käufer gemäß § 437 Nr. 2 BGB und § 440 BGB das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Recht greift nicht, wenn der Verkäufer sich weigert eine Nachbesserung durchzuführen, eine Reparatur misslingt, unzumutbar bzw. unmöglich ist.

Verwandte "Nachbesserung" Rechtsbegriffe

Kaufrecht, Kaufvertrag, Mietkauf, Produkthaftung, Widerrufsrecht, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, eBay & Recht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nachbesserung - Ihr Nachbesserung Informationstipp

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