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Wiki zum Rechtsthema Online-Kauf

Informationen zum Online-Kauf
Der Online-Kauf weist gewisse Vorteile für den Verbraucher auf. Das Aussuchen der Ware vom eigenen Wohnzimmer aus, das unkomplizierte Bestellen per Mausklick und die bequeme Lieferung bis an die Haustür sind da nicht von der Hand zu weisen. Dies mögen die Gründe dafür sein, dass inzwischen mehr als 30 Millionen Deutsche das Internet nutzen, um ihre gewünschten Waren zu kaufen. Grundsätzlichen haben Käufer von Waren aus Online-Käufen gemäß Fernabsatzrecht, welches im Schuldrecht des BGB verankert ist, weiter gehende Rechte, als Käufer in Geschäften.

Demnach sind diesen Verbraucherrechten Verträge zuzuordnen, welche ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, beispielsweise Verträge:
  • über die Lieferung von Waren.
  • über die Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich Finanzdienstleistungen).
Durch die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr ist ein Bestellbutton bei kostenpflichtigen Internetbestellungen verpflichtend.
Widerruf
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht. Jeder Verbraucher, welcher einen Kauf im Internet tätigt, hat das Recht auf Reklamation, Umtausch sowie Rückgabe von Ware, welche defekt und beschädigt ist, aber auch bei Nichtgefallen.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Ausgenommen vom Recht auf Widerruf sind:
  • CDs, DVDs bzw. Software, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden
  • speziell für den Kunden angefertigte Waren
  • Downloads von Filmen oder Musik
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Wett- und Lotteriedienstleistungen
Der Widerruf sollte rechtzeitig in Textform abgesendet werden, um seine Rechtswirksamkeit nicht zu gefährden. Gleichermaßen gilt auch das rechtzeitige Zurücksenden der Ware als wirksamer Widerruf. Grundsätzlich bedarf ein Widerruf keinerlei Begründung.

Unter anderem gelten folgende Regelungen im Fall der Rücksendung:
  • Rücksendung der bestellten Ware binnen zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen.
  • Bei Warenwert über 40 Euro trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.
  • Ware, welche dem Verbraucher unaufgefordert zugesandt wird, kann behalten oder entsorgt werden, da die Aufbewahrungsfrist entfallen ist.
  • Wertersatz für den Händler ist nur bei Verschlechterung der Ware durch Hinausgehen der Nutzung über Prüfung und Funktionsweise und bei vorherigem Hinweisen des Verbrauchers auf die Wertersatzpflicht möglich.
Folgende Möglichkeiten hat der Online-Shop-Betreiber bei berechtigter Reklamation durch den Kunden:
  • Neulieferung (Umtausch)
  • Nacherfüllung bzw. Reparatur
  • Rücktritt vom Kaufvertrag (Geldrückgabe)
  • Rückerstattung durch Minderung.

Verwandte "Online-Kauf" Rechtsbegriffe

Kaufrecht, Kaufvertrag, Mietkauf, Produkthaftung, Widerrufsrecht, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, eBay & Recht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Online-Kauf - Ihr Online-Kauf Informationstipp

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