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Wiki zum Rechtsthema Reisepreisminderung

Informationen zu Reisepreisminderung
Bei einer Reisepreisminderung handelt es sich um einen Preisnachlass auf den Preis einer Reise, der nachträglich an den Reisenden durch den Veranstalter zurückgezahlt wird, wenn die vertraglich im Reisevertrag zugesicherten Leistungen nicht eingehalten werden können. Dies bezieht sich auch darauf, wenn beispielsweise die im Reiseprospekt zugesicherten Bestandteile oder Umstände nicht zutreffen. Ist dies der Fall, kann ein Reisender die entsprechenden Mängel geltend machen. Der Reisepreis wird dann gemindert und die Differenz durch den Veranstalter an den Vertragspartner, den Reisenden, ausgezahlt.
Voraussetzung für eine Reisepreisminderung
Um eine Reisepreisminderung zu erhalten, muss ein Mangel vorliegen und dieser durch den Reisenden angezeigt werden. Dieser ist grundsätzlich dazu verpflichtet, diesen Mangel auch zu beweisen. Hierzu können Aufzeichnungen sowie auch Fotos gemacht werden. Darüber hinaus macht es durchaus Sinn, sich Zeugen zu suchen und sich die eigenen Aufzeichnungen durch diese ebenfalls noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig ist auch, dass dem Veranstalter die Mängel bereits vor Ort angezeigt werden.

Hierbei sollte der Reisende gleichermaßen die Behebung der Mängel verlangen, damit der Reiseveranstalter eine entsprechende Möglichkeit hat, seine im Vertrag festgehaltenen Leistungen zu erfüllen und ggf. durch Alternativen gerecht zu werden. Kann er dies nicht, so kommt eine Minderung des Reisepreises in angemessener Höhe in Betracht. Wurde der Mangel nicht beseitigt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Mangel weiterhin bis zu 4 Wochen nach Reiseende angezeigt und die Minderung verlangt werden. Versäumen Reisende diese Frist, verfällt damit auch ihr Anspruch.
Frist zur gerichtlichen Geltendmachung
Nicht immer sind Reiseveranstalter bereit, bei vorliegenden Mängeln zu reagieren oder nachträglich eine Preisminderung vorzunehmen. Kommt es daher zur Weigerung der Rückerstattung, so haben Reisende die Möglichkeit, ihren Anspruch innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen. Aber Achtung: in verschiedenen Verträgen wurde dies Verjährung auf 1 Jahr beschränkt. Dies sollte grundsätzlich vorab geprüft werden. Die Höhe der Reisepreisminderung ergibt sich hierbei aus der Art und Weise der Mängel.

Verwandte "Reisepreisminderung" Rechtsbegriffe

Reiserecht, Reisevertrag, Reisemängel, Flugverspätung, Individualreise, Pauschalflug, Pauschalreise, Reiseprospekt, Reiserücktrittsversicherung, Reiseveranstalter, Transfer, Unterbringung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Reisepreisminderung - Ihr Reisepreisminderung Informationstipp

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