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Wiki zum Rechtsthema Reiserücktrittsversicherung

Informationen zu Reiserücktrittsversicherung
Bei einer Reiserücktrittsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die dann greift, wenn eine Reise aus unterschiedlichen Gründen nicht angetreten werde kann. Durch die Versicherung werden alle Kosten gedeckt, die mit dem Rücktritt der Reise und ggf. auch dem Reisestorno in Zusammenhang stehen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann verschiedene Leistungen beinhalten, darunter eben
  • die Kostendeckung bei Rücktritt, die den Hauptbereich der Versicherung ausmacht, sowie auch
  • medizinische Leistungen oder
  • Leistungen, wenn verschiedene Umstände den Abbruch der Reise erforderlich machen.
Eine Reiserücktrittversicherung ist immer zu empfehlen, vor allem dann, wenn man eine Reise längerfristig plant und erst später antritt. Denn schlussendlich kann man nie wissen, ob sich nicht Umstände entwickeln, die die Reise unmöglich machen.
Wann eine Reiserücktrittversicherung greift
Eine Reiserücktrittversicherung zahlt immer dann, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn
  • Reisende zuvor einen schweren Unfall erleiden,
  • krank werden,
  • der Wechsel des Arbeitsplatzes die Reise nicht möglich macht oder
  • schwere familiäre Umstände den Reiserücktritt erfordern.
Weitere Gründe sind beispielsweise
  • das Versterben eines Buchenden,
  • eine Impfunverträglichkeit,
  • eine Schwangerschaft, bei der das Reisen unmöglich wird oder auch
  • Eigentumsschaden durch unvorhersehbare Umstände, Arbeitslosigkeit.
Je nachdem wie sich die Reiserücktrittversicherung gestaltet, finden auch weitere Gründe Anwendung, die meist in der Versicherungspolice genau aufgeführt sind. Bei Versicherungsabschluss sollte beachtet werden, auf wen sich diese bezieht. Denn bei Reisen in Begleitung, sollten auch alle Mitreisenden versichert sein.
Was weiterhin in Bezug auf die Reiserücktrittversicherung zu beachten ist
Wichtig ist, dass eine Reiserücktrittsversicherung zumeist nur bis 30 Tage vor dem Abreisetermin abgeschlossen werden kann, so dass es Sinn macht, sich bereits bei oder kurz nach der Buchung um eine solche zu kümmern und diese abzuschließen. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt kürzer, so sollte die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden.

Personen, die mehrmals im Jahr reisen, können eine entsprechende Versicherung nicht nur in Bezug auf eine bestimmte Reise abschließen, sondern auch für das gesamte Jahr. Auf diese Weise sind alle Reisevorhaben entsprechend abgesichert. Man muss also nicht bei jeder Reise erneut eine Reiserücktrittversicherung abschließen, so dass man ggf. mit einer Jahresversicherung deutlich günstiger versichert ist.

Verwandte "Reiserücktrittsversicherung" Rechtsbegriffe

Reiserecht, Reisevertrag, Reisemängel, Flugverspätung, Individualreise, Pauschalflug, Pauschalreise, Reisepreisminderung, Reiseprospekt, Reiseveranstalter, Transfer, Unterbringung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Reiserücktrittsversicherung - Ihr Reiserücktrittsversicherung Informationstipp

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