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Wiki zum Rechtsthema Reiseveranstalter
Informationen zu Reiseveranstalter
Als Reiseveranstalter wird ein Unternehmen bezeichnet, welches sich auf die Veranstaltung von Reisen für Reisende spezialisiert hat sowie auch auf das Anbieten von Drittleistungen in Zusammenhang mit Urlaubsreisen etc. Reiseveranstalter ermöglichen touristische Marktangebote und sorgen für deren Vermarktung. Rechtlich betrachtet bestehen hierbei Unterschiede in der Art und Weise der Reisen. Reiseveranstalter sind keine Reisevermittler, so dass man zwischen diesem Begriffen grundsätzlich differenzieren muss.
Vermittler vermitteln lediglich und sind somit nicht Vertragspartner in Bezug auf die angebotenen Leistungen. Reiseveranstalter schließen die Verträge mit den Reisebuchenden ab und handeln hierbei in eigenem Namen und somit auch auf eigene Rechnung. Bei einem Reiseveranstalter kann es sich ebenso um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln. Rechtlich geht man davon aus, dass Veranstalter die Personen sind, die mindestens zwei Leistungen in Zusammenhang mit einer Reise aus den Bereichen Beförderung und Unterbringung anbieten Diese Angebote werden zumeist auch als Pauschalreise bezeichnet.
Vermittler vermitteln lediglich und sind somit nicht Vertragspartner in Bezug auf die angebotenen Leistungen. Reiseveranstalter schließen die Verträge mit den Reisebuchenden ab und handeln hierbei in eigenem Namen und somit auch auf eigene Rechnung. Bei einem Reiseveranstalter kann es sich ebenso um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln. Rechtlich geht man davon aus, dass Veranstalter die Personen sind, die mindestens zwei Leistungen in Zusammenhang mit einer Reise aus den Bereichen Beförderung und Unterbringung anbieten Diese Angebote werden zumeist auch als Pauschalreise bezeichnet.
Leistungserbringung durch Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter gilt im Rahmen des Reisevertrages als Leistungserbringer auch dann, wenn er selbst die Leistungen gar nicht erbringt, sondern diese von Dritten bereitgestellt werden. Als Vertragspartner des Buchenden fungiert er im Rahmen des Vertrages allerdings so, als wenn es keinen weiteren Leistungserbringer geben würde.
Dies bedeutet, dass bei Mängeln der Reiseveranstalter in Anspruch genommen wird und als Ansprechpartner fungiert. Ganz gleich, ob die Mängel bei der Beförderung eintreten oder erst im Hotel. Als Reiseveranstalter trägt man direkte Verantwortung für die Leistungserbringung und ist verpflichtet, diese auch dauerhaft zu gewährleisten. Reisevermittler tragen diese Verantwortung nicht, so dass Buchende hier abgrenzen müssen. Anders ist es allerdings, wenn der Vermittler gleichermaßen auch als Veranstalter fungiert.
Dies bedeutet, dass bei Mängeln der Reiseveranstalter in Anspruch genommen wird und als Ansprechpartner fungiert. Ganz gleich, ob die Mängel bei der Beförderung eintreten oder erst im Hotel. Als Reiseveranstalter trägt man direkte Verantwortung für die Leistungserbringung und ist verpflichtet, diese auch dauerhaft zu gewährleisten. Reisevermittler tragen diese Verantwortung nicht, so dass Buchende hier abgrenzen müssen. Anders ist es allerdings, wenn der Vermittler gleichermaßen auch als Veranstalter fungiert.
Veranstalter spezieller Reisen
Im Bereich der Reiseveranstaltungen gibt es nicht nur Veranstalter, die sich auf Urlaubsreisen spezialisiert haben. Man findet ebenso auch Veranstalter in den Bereichen
- Sprachreisen
- Studienreisen
- Jugendreisen und
- Expeditionsreisen.
Verwandte "Reiseveranstalter" Rechtsbegriffe
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