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Wiki zum Rechtsthema Werkvertrag
Informationen zu Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag aus dem Bereich des Privatrechtes. Inhalt eines solchen Vertrages ist der Leistungsaustausch, beispielsweise in Form der Leistungserbringung gegen einen festgelegten Werklohn. Im Rahmen des Werkvertrages verpflichtet sich der Unternehmer zur Erstellung des Werkes, nicht grundsätzlich aber auch zur Lieferung des dazu benötigten Materials. Ist dies enthalten, so handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, sondern einen Werkliefervertrag.
Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages
Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag finden sich in den §§ 631 ff. BGB. Gemäß § 631 BGB gestalten sich die Pflichten aus einem Werkvertrag wie folgt:
- Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
- Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein«.
Inhalte des Werkvertrages
Grundsätzlich sollten in einem Werkvertrag alle notwendigen Angaben der Vertragsparteien enthalten sein sowie auch eine konkrete und detailliierte Beschreibung der Leistungen und Aufgaben. Darüber hinaus beinhalten Werkverträge zumeist auch
- den Termin der Fertigstellung
- alle Kosten und Gewährleistungsansprüche,
- Informationen zur Haftung und entsprechende Haftungsvereinbarungen,
- Festlegungen, die sich auf die Vertragskündigung beziehen
- alle damit einhergehenden Nutzungsrechte und
- die entsprechenden Zahlungsvereinbarungen.
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