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Gesetz - BBhV
Bundesbeihilfeverordnung - BBhV
Kapitel 1
-
§ 1 Regelungszweck
-
§ 2 Beihilfeberechtigte
-
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
-
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
-
§ 5 Konkurrenzen
-
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
-
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
-
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
-
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
-
§ 10 Beihilfeanspruch
-
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2
Abschnitt 1
-
§ 12 Ärztliche Leistungen
-
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
-
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
-
§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
-
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
-
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
-
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
-
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
-
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
-
§ 21 Verhaltenstherapie
Abschnitt 2
-
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
-
§ 23 Heilmittel
-
§ 24 Komplextherapie und integrierte Versorgung
-
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
-
§ 26 Krankenhausleistungen
-
§ 27 Häusliche Krankenpflege
-
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
-
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
-
§ 30 Soziotherapie
-
§ 30a Neuropsychologische Therapie
-
§ 31 Fahrtkosten
-
§ 32 Unterkunftskosten
-
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
-
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
-
§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen
-
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
-
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
-
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
-
§ 39 Vollstationäre Pflege
-
§ 40 Palliativversorgung
Kapitel 4
-
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
-
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
-
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
-
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
-
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe und Organspende
Kapitel 5
-
§ 46 Bemessung der Beihilfe
-
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
-
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
-
§ 49 Eigenbehalte
-
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6
-
§ 51 Bewilligungsverfahren
-
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
-
§ 53 (weggefallen)
-
§ 54 Antragsfrist
-
§ 55 Geheimhaltungspflicht
-
§ 56 Festsetzungsstellen
-
§ 57 Verwaltungsvorschriften
Kapitel 7
-
§ 58 Übergangsvorschriften
-
§ 59 Inkrafttreten
-
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
-
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
-
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
-
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
Beihilfefähige Medizinprodukte
-
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
-
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c)
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
-
Anlage 7 (zu § 22 Absatz 3)
Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge gelten
-
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
-
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
-
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
-
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
-
Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
-
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1)
Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
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