Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.07.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg (= 3. Kammer für Handelssachen) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und – soweit es nicht zu Ziffer 1 und 2 a – d des Urteils rechtskräftig ist - wie folgt neu gefasst : Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin aus den ...
§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der die Geltendmachung von Umsatzsteuer nur zulässt, sofern sie tatsächlich angefallen, in der Regel also die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden ist, gilt entsprechend dem Wortlaut nur für Fälle der Sachbeschädigung, nicht aber für vertragliche Ansprüche im Werkvertragsrecht. Verlangt der Bauherr daher nach § 634 Nr. 4 BGB die durch Kostenvoranschlag ...
Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegen halten. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juli 2009 verkündete ...
Zum Anspruch auf entgangenen Gewinn nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages, wenn der Gewinn nur bei einem Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erzielen gewesen wäre. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer (3. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts ...
Einem zu Unrecht übergangenen Bieter kann nach Maßgabe des § 252 BGB ein Anspruch auf Ausgleich des entgangenen Gewinns zustehen. Die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung sind aber nicht erfüllt, wenn der Bieter bei dem Vergaberecht entsprechenden Vorgehen den Zuschlag auf eine bestimmte von ihm angebotene Leistung hätte erhalten müssen, diese aber nicht wirtschaftlich hätte erbracht ...
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 230,00 € nebst Zinsen hieraus in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.06.2009 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist mit Ausnahme des Beginns des Zinslaufs begründet. Der ...
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Juli 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von ...
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. I. Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Freigabeklage in einem Prätendentenstreit mit dem Antragsgegner um einen von der Staatsanwaltschaft für beide Verfahrensbeteiligte gemäß § 372 Satz 2 BGB hinterlegten Barbetrag von 7 000,00 €. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, der ...
Verschlechtert der Besteller durch sein Verhalten das Werk des Unternehmers, bevor er es abgenommen hat, ohne mit der Abnahme in Verzug zu sein, hat der Unternehmer es, indem er die Verschlechterung beseitigt, neu herzustellen. stellt das Verhalten des Bestellers eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, hat der Unternehmer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für die Neuherstellung ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.9.2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen. Es wird ...
Zu den Verkehrspflichten eines Gastwirtes. 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7. Januar 2009 – 9 O 221/08 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die Beklagten, die die ...
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14. Januar 2008 – 9 O 252/05 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils ...
Besteht zwischen den Ehegatten ein Treuhandverhältnis, hat der Treugeber bei dessen Beendigung Ansprüche auf Rückübertragung des Treugutes, nicht Wertersatz.Ob der Anspruchsteller den mit der Begründung des Treuhandverhältnisses verfolgten Zweck schuldhaft vereitelt hat, ist unerheblich. 1. Das Verfahren wird gemäß § 568 Satz 2 Nr. 1 ZPO dem Senat zur Entscheidung übertragen. 2. Auf ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 7. Juli 2009 mit der Maßgabe abgeändert, dass der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 I Nr. 1 ...
In dem Rechtsstreit ../.. Die Berufung hat nach einhelliger Auffassung der Kammer keine Aussicht auf Erfolg. Der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts tritt die Kammer in Begründung wie Ergebnis bei. Ob die Patienten der Klägerin aufgrund des mit der Klägerin geschlossenen Behandlungsvertrages einen Anspruch auf Übereignung der von der Klägerin erstellten Dokumentationsunterlagen ...
In den Rechtsstreibt ... werden die Kosten des Berufungsverfahrens gemäß § 516 Abs. 3 ZPO der Beklagten auferlegt, nachdem diese die Berufung gegen das am 06. August 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meldorf zurückgenommen hat. Der Verlust der eingelegten Berufung wird festgestellt. Der Streitwert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23.09.2009 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 1.200,-- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Von den Kosten des ...
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 25.06.2008 abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages ...
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil er davon überzeugt ist, dass die Berufung der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grund-sätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht ...
Die Festlegung einer kumulativ zu berechnenden Vertragsstrafe von je 0,2 % der Bruttoauftragssumme für jeden Werktag Verzug bei Beginn und Fertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkbestellers benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Einsender: die Mitglieder des 13. Zivilsenats Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ...

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