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Wiki zum Rechtsthema Vaterschaft
Informationen zur Vaterschaft
Als Vater des Kindes gilt nach § 1592 Nr. 1 BGB:
Das heißt, dass der Ehemann diese Vaterschaft nur durch eine Vaterschaftsanfechtung aufheben kann. Wenn der Ehemann vor der Geburt des Kindes verstirbt, so gilt er rechtlich als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen geboren wird bzw. eine Zeugung des Kindes mehr als 300 tage vor dessen Geburt erfolgte. Ein sogenanntes Tragezeitgutachten dient hier dem Nachweis. Diese Regelung greift nicht, wenn die Mutter nach dem Tod des Ehemannes noch vor der Geburt des Kindes erneut heiratet.
In diesem Fall gilt der neue Ehemann als Kindsvater, wobei ihm eine Anfechtung der Vaterschaft freisteht, um zu verhindern, dass das geborene Kind rechtlich sein eheliches Kind ist. Wird ein Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren und ist der Ex-Partner nicht der Vater des Kindes, so kann der wirkliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Somit ist auch die rechtliche Vaterschaft des Ehegatten aufgehoben.
- der Mann, welcher zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
- der Mann, welcher die Vaterschaft anerkennt.
- der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt wird.
Das heißt, dass der Ehemann diese Vaterschaft nur durch eine Vaterschaftsanfechtung aufheben kann. Wenn der Ehemann vor der Geburt des Kindes verstirbt, so gilt er rechtlich als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen geboren wird bzw. eine Zeugung des Kindes mehr als 300 tage vor dessen Geburt erfolgte. Ein sogenanntes Tragezeitgutachten dient hier dem Nachweis. Diese Regelung greift nicht, wenn die Mutter nach dem Tod des Ehemannes noch vor der Geburt des Kindes erneut heiratet.
In diesem Fall gilt der neue Ehemann als Kindsvater, wobei ihm eine Anfechtung der Vaterschaft freisteht, um zu verhindern, dass das geborene Kind rechtlich sein eheliches Kind ist. Wird ein Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren und ist der Ex-Partner nicht der Vater des Kindes, so kann der wirkliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Somit ist auch die rechtliche Vaterschaft des Ehegatten aufgehoben.
Vaterschaftsanerkennung
Grundsätzlich ist eine Vaterschaftsanerkennung eine freiwillige Willenserklärung, welcher die Mutter des Kindes zustimmen muss. Auch für ein noch ungeborenes Kind besteht die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung. Sie erlangt nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie vom Jugendamt, von Amtsgerichten, Standesbeamten, Notaren oder Konsularbeamten deutscher Auslandsvertretungen beurkundet wurde.
In der Regel beurkundet das Jugendamt eine Anerkennung der Vaterschaft. Im Zuge eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann auch vor Gericht eine Vaterschaft anerkannt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung wird auch dann rechtswirksam, wenn sie wahrheitswidrig ist, kann aber im Nachhinein durch eine Vaterschaftsanfechtung wieder aufgehoben werden.
In der Regel beurkundet das Jugendamt eine Anerkennung der Vaterschaft. Im Zuge eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann auch vor Gericht eine Vaterschaft anerkannt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung wird auch dann rechtswirksam, wenn sie wahrheitswidrig ist, kann aber im Nachhinein durch eine Vaterschaftsanfechtung wieder aufgehoben werden.
Verwandte "Vaterschaft" Rechtsbegriffe
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