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Wiki zum Rechtsthema Mediationsgesetz

Informationen zu Mediationsgesetz
Bei dem, am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz, handelt es sich um ein Bundesgesetz, welches der Förderung der Mediation sowie der Förderung weiterer Verfahren dient, die eine außergerichtliche Konfliktbeilegung in Deutschland erreichen sollen.
Inhalt des Mediationsgesetzes
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, abgekürzt als Mediationsgesetz oder auch MediationsG, umfasst aktuell 9 Artikel. Diese beinhalten wie folgt:
  • Artikel 1 Mediationsgesetz

    • § 1: Begriffsbestimmungen
    • § 2 Verfahren, Aufgaben des Mediators
    • § 3 Offenbarungspflichten, Tätigkeitsbeschränkungen
    • § 4 Verschwiegenheitspflicht
    • § 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator
    • § 6 Verordnungsermächtigung
    • § 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
    • § 8 Evaluierung
    • § 9 Ãœbergangsbestimmung

  • Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung

  • Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Artikel 4 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

  • Artikel 5 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

  • Artikel 6 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

  • Artikel 7 Änderung des Gerichtskostengesetzes

  • Artikel 7a Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

  • Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung

  • Artikel 9 Inkrafttreten
Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren
Am 31. Januar 2014 wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Verordnungsentwurf über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, auch bezeichnet als Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung und abgekürzt ZMediatAusbV, herausgegeben. Diese befasst sich mit Problem und Zielsetzung sowie auch mit entsprechenden Lösungen und Alternativen, mit dem wirtschaftlichen Erfüllungsaufwand sowie auch dem Erfüllungsaufwand für Bürger und dem der Verwaltung.

In Abschnitt A in Bezug auf Problem und Zielsetzung ist festgelegt:

»Mediation ist ein komplexes Konfliktlösungsverfahren, für das der Mediator einer qualifizierten Ausbildung bedarf. Wesentliches Ziel der Rechtsverordnung ist es, aus Gründen der Qualitätssicherung und der Markttransparenz Mindeststandards für die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren festzulegen, die für das Führen der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ erfüllt sein müssen«.

Als Lösung wird in Abschnitt B folgendes definiert:

»Erlass einer Rechtsverordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren gemäß § 6 des Mediationsgesetzes (MediationsG)«.

Verwandte "Mediationsgesetz" Rechtsbegriffe

Mediation, Mediator, Schlichtung, Mediationsverfahren, Streitschlichtung, Trennung, Scheidung, Erbschaftsthemen, Nachbarthemen
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Mediationsgesetz - Ihr Mediationsgesetz Informationstipp

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