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Wiki zum Rechtsthema Streitschlichtung

Informationen zur Streitschlichtung
Bei einer Streitschlichtung handelt es sich um die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites, welche mit Hilfe einer neutralen Instanz und dadurch erarbeitete oder vorgeschlagene Kompromisse erfolgt. Diese müssen durch die streitenden Parteien anerkennt werden, damit eine erfolgreiche Streitschlichtung erfolgen kann. Eine Schlichtung ist freiwillig für alle Beteiligten, kann jedoch auch eine Voraussetzung sein, bevor es zum Rechtsstreit vor Gericht kommt.

Streitschlichtung kann durch spezielle Schiedsstellen vorgenommen werden oder auch durch Anwälte und andere geschulte Personen in Form einer Mediation, bei der es allerdings nicht zu rechtsgültigen Vereinbarungen kommt, da in einer Mediation lediglich der Konflikt an sich bearbeitet wird, jedoch nicht der rechtliche Aspekt der Sachlage. Schlichtungen kommen ebenso bei Auseinandersetzungen in Bezug auf das Arbeitsrecht in Frage als auch bei Scheidung, Trennung und Nachbarschaftsstreit etc. Grundsätzlich kann ein solches Verfahren in allen rechtlichen Bereichen eingesetzt werden.
Wann eine Streitschlichtung sinnvoll ist
Streitschlichtung kann immer dort eingesetzt werden, wo zwei Parteien sich nicht einigen können und bezüglich einer Angelegenheit Konflikte austragen, die auch nicht durch ein Verfahren gelöst werden können. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass die streitenden Parteien im Grunde zu einer Einigung kommen möchten. Bei einem Schlichtungsverfahren werden durch den Schlichter Vorschläge gemacht und abhängig davon, welches Verfahren die Parteien in Anspruch nehmen, kann das Ergebnis des Verfahrens bindend sein und der Festlegung von rechtsgültigen Vereinbarungen dienen.

Ebenso können auch unverbindliche Vorschläge erfolgen, die jedoch nicht durch die Parteien angenommen werden müssen. Schiedsverfahren, die eine rechtliche Basis haben, können von Vorteil sein, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten oder eine verbindliche Regelung zu erzielen. Geht es jedoch ausschließlich darum, eine Kommunikation zu erreichen und damit eine Problemlösung, eignet sich die Mediation oft besser als das Schlichtungsverfahren.
Mediation als Streitschlichtungsmöglichkeit
Die Mediation unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben, orientiert sich jedoch am Mediationsgesetz. Die Art und Weise wie die Konfliktlösung erfolgt, wird durch die Parteien selbst bestimmt. Der Mediator macht weder Vorschläge noch berät er die Parteien in Bezug auf die rechtlichen Faktoren des Streites. Durch den Mediator findet keine Bewertung der Situation statt, er bleibt allparteiisch, kann jedoch für eine der Parteien als Sprecher fungieren, wenn diese kommunikativ schwach ist.

Grundsätzlich geht es bei der Mediation darum, dass die Parteien selbst Regelungen finden, die zukünftig Gültigkeit haben und auch den Willen haben, diese Lösungen anzunehmen und sich daran zu halten. Dies beinhaltet auch, dass die Parteien keine Lösungswünsche zu Anfang festlegen und bereit sind, sich auf die Mediation einzulassen.

Verwandte "Streitschlichtung" Rechtsbegriffe

Mediation, Mediator, Mediationsgesetz, Schlichtung, Mediationsverfahren, Trennung, Scheidung, Erbschaftsthemen, Nachbarthemen
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Streitschlichtung - Ihr Streitschlichtung Informationstipp

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