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Wiki zum Rechtsthema Rentenversicherungsrecht
Informationen zum Rentenversicherungsrecht
Das Rentenversicherungsrecht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Es enthält alle Regelungen, die dem Bereich der Rentenversicherung zuzuordnen sind, so die Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation.
Altersrenten
Die wichtigste Form der Altersrente ist die Regelaltersrente. Konnte diese noch vor einiger Zeit ab einem Alter von 65 Jahren in Anspruch genommen werden, wird die Altersgrenze momentan schrittweise auf ein Eintrittsalter von 67 Jahren angehoben. Im Falle einer langjährigen Versicherungsmitgliedschaft besteht drei Jahre früher schon die Möglichkeit, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Erwerbsminderungsrente
Tritt eine Erwerbsminderung ein, wird die Rente je nach Grad der Minderung nur anteilig oder auch in vollem Umfang gezahlt. Ist der Zeitpunkt einer möglichen Wiederaufnahme der Vollzeitbeschäftigung nicht absehbar und ist es möglich, drei bis sechs Stunden täglich seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, so spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung. Ist es dem Beschäftigten nur weniger als drei Stunden möglich, seiner Arbeit nachzugehen, so liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Das Rentenversicherungsrecht sieht nur bei der Altersrente und bei der Erwerbsminderungsrente als einziges eine lebenslange Zahlung vor.
Hinterbliebenenrente
Tritt der Tod eines Ehepartners ein, hat der Hinterbliebene das Recht auf Zahlung einer Witwenrente, sofern der Verstorbene versichert war. Das komplette Gehalt des Partners wird bei der großen Witwenrente gezahlt. Bei der kleinen Witwenrente erfolgt nur eine anteilige Zahlung. Der Anspruch auf Zahlung der Hinterbliebenenrente erlischt 24 Monate nach Ablauf des Monats, in welchem der Versicherte verstorben ist. Kinder können auch die Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Man spricht in diesem Fall von einer Halbwaisenrente. Sollten beide Elternteile in diesem Zeitraum versterben, besteht Anspruch auf Zahlung einer Vollwaisenrente.
Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation
Im Falle der beruflichen und medizinischen Rehabilitation greift auch das Rentenversicherungsrecht. Nach einem Unfall oder einer Krankheit können Leistungen der medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören Leistungen für stationäre oder ambulante Behandlungen. Bei der beruflichen Rehabilitation soll es dem Versicherten ermöglicht werden, einen Wiedereinstieg in das berufliche Leben zu finden und gleichzeitig soll verhindert werden, dass eine Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden muss. Hierzu gehören Leistungen zur Beratung, Qualifizierung und zur Integration.
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