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Wiki zum Rechtsthema Rentenrecht
Informationen zu Rentenrecht
Als Rentenrecht werden im Allgemeinen alle rechtlichen Grundlagen und Regelungen bezeichnet, die sich auf die verschiedenen Rentenformen beziehen. Meist handelt es sich hierbei vor allem um die gesetzlichen Renten sowie auch um private Renten, bei denen es deutliche Unterschiede gibt. So beruht die gesetzliche Grundlage der gesetzlichen Rente auf dem Sozialrecht, während die private Altersabsicherung zumeist eher auf dem Versicherungsrecht beruht.
Dem Rentenrecht unterliegen ebenso die Altersrente als auch die Witwen- und Waisenrente sowie die Erwerbsminderungsrente. Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Rentenarten finden sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses regelt hierzu alle Leistungen sowie auch Rehabilitationsleistungen, welche durch die Rentenkassen bewilligt werden.
Dem Rentenrecht unterliegen ebenso die Altersrente als auch die Witwen- und Waisenrente sowie die Erwerbsminderungsrente. Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Rentenarten finden sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses regelt hierzu alle Leistungen sowie auch Rehabilitationsleistungen, welche durch die Rentenkassen bewilligt werden.
Weitere Bereiche des Rentenrechtes
Das Ruhegeld eines Beamten wird nicht durch dieselben Gesetze geregelt wie die Rente eines ehemaligen Arbeitnehmers. Die Regelungen für Beamten begründen sich auf das Beamtenversorgungsgesetz, abgekürzt auch BeamtVG, welches somit ebenfalls dem Rentenrecht im weitläufigen Sinne zugerechnet werden kann. Dasselbe gilt auch für die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung in SGB VII.
Private Altersvorsorge wird durch Versicherungsnehmer selbst angestrebt und beruhen meist auf einem Vertrag zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen, der wiederum unter das Versicherungsrecht bzw. das Versicherungsvertragsgesetz fällt und weniger dem Rentenrecht zuzuordnen ist. Ebenso zum Rentenrecht zählt auch das Betriebsrentenrecht, welches sich mit betrieblicher Altersvorsorge befasst.
Private Altersvorsorge wird durch Versicherungsnehmer selbst angestrebt und beruhen meist auf einem Vertrag zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen, der wiederum unter das Versicherungsrecht bzw. das Versicherungsvertragsgesetz fällt und weniger dem Rentenrecht zuzuordnen ist. Ebenso zum Rentenrecht zählt auch das Betriebsrentenrecht, welches sich mit betrieblicher Altersvorsorge befasst.
Regelungen des Rentenrechtes
Im Rentenrecht finden sich, über die Regelungen der einzelnen Rentenarten hinaus, u. a. insbesondere Regelungen zur Durchsetzung des Rentenanspruches sowie auch zur Beantragung der Rente und in Bezug auf das Widerspruchsverfahren. Ebenfalls einen Bereich des Rentenrechtes stellt der Betriebsrentenanspruch dar sowie die Erziehungsrente und die Kontenklärung des Rentenkontos und das Geltendmachen von rentenrechtlichen Zeiten.
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