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Wiki zum Rechtsthema Altersrente
Informationen zu Altersrente
Bei der Altersrente handelt es sich um die Rente, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wird, wenn die gesetzlich geregelte Altersgrenze eines Menschen erreicht ist. Ebenso Voraussetzung ist auch der Ablauf der festgelegten Wartezeit sowie der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die mit der Rente in Zusammenhang stehen. Durch die Altersrente soll das Einkommen im Alter gesichert sein, wodurch sie einen Ersatz für Einkommen darstellt und den Verlust des Einkommens teilweise ausgleichen soll.
Das Rentenalter tritt ab dem 65. Lebensjahr ein. Darüber hinaus ist es allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Jedoch komme es hier zu einer prozentualen Kürzung des Betrages, der als Rente vorgesehen ist. Um Rente beziehen zu können, muss vorab allerdings ein Antrag gestellt werden.
Das Rentenalter tritt ab dem 65. Lebensjahr ein. Darüber hinaus ist es allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Jedoch komme es hier zu einer prozentualen Kürzung des Betrages, der als Rente vorgesehen ist. Um Rente beziehen zu können, muss vorab allerdings ein Antrag gestellt werden.
Der Rentenantrag
Gemäß 99 SGB VI bestimmt zum einen, dass Rente beantragt werden muss und zum anderen auch den Beginn der Rente. Hier heißt es:
- »Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
- Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet«.
Unterschiede bei der Altersrente
Bei der Altersrente gibt es durchaus verschiedene Rentenformen, die es zu unterscheiden gilt. So unterscheidet man ebenso die Altersrente, die an langjährig Versicherte gezahlt wird und die für besonders langjährig Versicherte. Darüber hinaus gibt es Renten für schwerbehinderte Menschen und Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie auch Altersteilzeitrente bzw. Rente bei Arbeitslosigkeit, die allerdings nur bei zum Geburtsjahrgang 1951 dieselbe Grenze bezogen auf das Geburtsjahr liegt auch bei der Altersrente für Frauen vor.
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