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Wiki zum Rechtsthema Rentenbesteuerung
Information zu Rentenbesteuerung
Als Rentenbesteuerung bezeichnet man die steuerlichen Abgaben, die auf das Renteneinkommen anfallen. Grundsätzlich ist herbei davon auszugehen, dass die meisten Arten der Renten steuerpflichtig sind. Seit dem 1. Januar 2005 wird dies durch eine nachgelagerte Besteuerung vorgenommen, was bedeutet, dass letztendlich Rentenaufwendungen nicht der Besteuerung unterliegen, es jedoch zu einer Besteuerung bei Auszahlung kommt.
Zu besteuernde Renten sind
Zu besteuernde Renten sind
- die Altersrente
- Renten, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden und
- die Hinterbliebenenrenten für Witwen und Waisen.
Beginn der Rente
Beginn der Rente sowie die Beantragung der Rente werden durch § 99 SGB VI. Entsprechend wird »Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.«
Der Rentenantrag richtet sich entsprechend an den zuständigen Rententräger.
Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.«
Der Rentenantrag richtet sich entsprechend an den zuständigen Rententräger.
Der Rentenbescheid
Der Rentenbescheid dient der Feststellung der Art der Rente sowie auch deren Höhe und den Rentenbeginn, ggf. auch die Dauer der Rentenzahlung. Hierbei handelt es sich nicht um einen Bescheid, der von Rentnern entsprechend hingenommen werden sollte, sondern durchaus gründlich geprüft, da hier ggf. auch Widerspruch möglich ist. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, diesen auch durch einen Steuerberater begutachten zu lassen oder einen Anwalt bei Widerspruch zur Beratung oder zur Umsetzung des Widerspruches hinzuzuziehen.
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