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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Wiki zum Rechtsthema Handels- und Gesellschaftsrecht

Informationen zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Teilgebiet des Privatrechts ist bezieht sich das Handelsrecht insbesondere auf Kaufleute und Industrie sowie auch auf das Handwerk. Es wird darüber hinaus auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet, was sich darauf begründet, dass sich das Handelsgesetzbuch, abgekürzt auch HGB, bezieht, wobei das Gesellschaftsrecht wiederum besonders hervorgehoben werden sollte. Das HGB betrifft ebenso diverse Personenvereinigungen die unter das Privatrecht fallen, darunter beispielsweise die GbR, die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder auch die AG und damit die Aktiengesellschaft. Einschlägig ist das HGB letztendlich nur dann, wenn alle vorausgesetzten Kaufmannseigenschaften nachweisbar sind. So muss gemäß § 1 HGB zunächst einmal überhaupt ein Handwerksbetrieb betrieben werden. Bei einem solchen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, welcher nach Art und Umfang eine selbständige kaufmännische Tätigkeit voraussetzt, die dort auch planmäßig umgesetzt wird. Diese sollte auf Dauer angelegt sein und ebenso natürlich eine Tätigkeit darstellen, die gesetzlich zulässig ist. Ebenso geht man davon aus, dass eine weitere Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbebetriebs die Absicht ist, Gewisse mit diesem zu erzielen. Liegt eine solche vor, so ergibt sich daraus auch die Eintragungspflicht in das Handelsregister als Ist-Kaufmann.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bedeutet dies, dass die sogenannte Kaufmannseigenschaft auch gemäß § 2 HGB erworben werden kann und damit durch die Eintragung in das Handelsregister. Darüber hinaus sollte ebenso auch beachtet werden, dass es Handelsbräuche gibt, die dann entstehen, wenn eine dauerhafte Ausübung gewisser Verhaltensweisen vorliegt. Diese müssen gemäß § 346 HGB grundsätzlich immer berücksichtigt werden, gelten jedoch nicht als Gesetzesvorschriften. Darüber hinaus finden sich diverse Besonderheiten bezogen auf das Handelsrecht, welche sich auf Bereiche wie den Vertragsschluss durch Schweigen gemäß § 362 HGB beziehen oder auch auf den sogenannten Handelskauf gemäß §§ 376 f. HGB.
Definition einer Gesellschaft
Eine Gesellschaft definiert sich wie folgt: es handelt sich dabei generell um einen Zusammenschluss mehrerer Personen, welcher in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, wobei dieser Zusammenschluss natürlich einem erlaubten Zweck dienen muss, welcher von der zusammengeschlossenen Gesellschaft gefördert werden soll. Zu beachten ist allerdings, dass man zwischen der Personengesellschaft wie beispielsweise der OHG, er Offenen Handelsgesellschaft, und der Kapitalgesellschaft wie beispielsweise der AG und der GmbH unterscheidet. Die Kapitalgesellschaft gilt beispielsweise als rechtsfähig, was bedeutet, dass diese ebenso klagen wie auch verklagt werden kann. Daher ist eine solche Gesellschaft auch Träger von Rechten wie auch von Pflichten. Eine Gesellschaft wie diese wird grundsätzlich entweder vom Vorstand vertreten oder auch von Geschäftsführer oder Geschäftsführern. Ein Gesellschafterwechsel, der durchaus möglich ist, hat dabei auf eine Körperschaft keinerlei Einfluss.

Personengesellschaften gelten dagegen nicht als juristische Personen. Allerdings besitzen sie doch zum Teil eine gewisse Rechtsfähigkeit. Zu beachten ist bei der Gründung einer solchen Gesellschaft, dass die Gesellschafter ebenso mit dem Gesellschaftsvermögen wie auch mit dem eigenen Privatvermögen haften. In dem Falle, dass ein Gesellschafter seinen eigenen Anteil am jemand anderen übertragen möchte, müssen auch die anderen Gesellschafter der Übertragung zustimmen.

Verwandte "Handels- und Gesellschaftsrecht" Rechtsbegriffe

Handelsrecht, M&A, Anteilseigner, Gründung, GmbH, AG, KG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Insolvenz, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Mängelrüge, Nachfolgeregelung, Personengesellschaften, Prokura
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht - Ihr Handels- und Gesellschaftsrecht Informationstipp

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