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Wiki zum Rechtsthema Steuerrecht

Informationen zum Steuerrecht
Bei dem sogenannten Steuerrecht handelt es sich um ein sehr spezielles Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts. In diesem werden steuerrechtliche Festsetzungen sowie auch die Erhebung von Steuern geregelt. Bestimmt werden das Steuerfestsetzungsverfahren sowie auch die Steuererhebung durch die Abgabenverordnung. Diese enthält alle wesentlichen Vorschriften die sich auf das Steuerrecht beziehen, wogegen das materielle Steuerrecht und damit alle Bestimmungen zur Steuerschuldhöhe in vielzähligen Einzelgesetzen verankert sind. Weitläufig bezieht man das Steuergesetz auch auf verschiedene Rechtsnormen, die Vorschriften bezogen auf die Steuerverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit enthalten. Nicht in den Bereich des Steuerrechts fallen dagegen wiederrum Vorschriften, die sich auf die Steuergesetzgebung die Verteilung des Steueraufkommens beziehen, wie man sie teilweise im Grundgesetz und auch im Zerlegungsgesetz finden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Normen außeracht gelassen werden können, wenn es darum geht, das Steuerrecht an sich zu verstehen.
Die Definition des Begriffs Steuern
Lt. Definition der sogenannten Legaldefinition in § 3Abgabenordnung handelt es sich bei Steuern um Geldleistungen, die nicht als Gegenleistung für eine besondere Leistung betrachtet werden, sondern von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen wie dem Bund, dem Land oder auch der Gemeinde, bezogen auf die Einnahmen-Erzielung allen denjenigen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz diese Leistungspflicht knüpft. Darüber hinaus werden auch Einfuhr Agrarabschöpfungen der Europäischen Union - und Ausfuhrabgaben gemäß Artikel 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sowie auch die als Steuern betrachtet.

Bestimmend für die Grundsätze des Steuerrechtes ist das Finanzverfassungsrecht in der Verfassung. Darauf bezogen sind Steuergesetzgebungshoheit und Steuerertragshoheit sowie auch Steuerverwaltungshoheit auf Bund, Länder und Gemeinden nach unterschiedlichen Kriterien verteilt.
Steuerrechtsautonomie und Steuerrechtseinteilung
Bei dem Steuerrecht handelt es sich grundsätzlich um ein eigenes Rechtsgebiet, welches alle Rechtsnormen umfasst, welche im Zusammenhang mit dem Deutschen Steuerwesen stehen und dieses regeln. Insbesondere begründet sich hierauf auch das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Zu beachten ist allerdings, dass steuerrechtliche Tatbestände und die Rechtsbegriffe eigenständig zu definieren sind und dass eine Bindung an das Zivilrecht auch dann nicht besteht, wenn bezogen auf die Gesetze des Steuerrechts Begriffe aus dem Zivilrecht verwendet werden.

Beim Steuerrecht unterscheidet man prinzipiell das allgemeine und das besondere Steuerrecht. So gehören beispielsweise zum allgemeinen Steuerrecht alle zutreffenden Rechtsbereiche wie die Abgabenordnung, das Bewertungsgesetz, die Finanzgerichtsordnung und das Finanzverwaltungsgesetz etc. Dagegen setzt sich das besondere Steuerrecht aus verschiedenen Einzelsteuergesetzen zusammen. Darunter beispielsweise das Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz etc.

Das Steuerrecht begründet sich auf dem Prinzip, dass eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit erfolgt.
Gerichtsbarkeit
Die Finanzgerichtsbarkeit wird gemäß Art. 108 Abs. 6 GG durch das Bundesgesetz einheitlich geregelt. Über die sogenannte Finanzgerichtsordnung definieren sich die Gerichtsbarkeiten und deren Zuständigkeit. So sind dies in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und bezogen auf den Bund ist es der Bundesfinanzhof, welcher bei Klageverfahren die Zuständigkeit innehat.

Nicht zum Klageverfahren gehört der außergerichtliche Rechtsbehelf. Es handelt sich hierbei stattdessen um ein Einspruchsverfahren, welches es Steuerpflichtigen ermöglicht, einen durch die Finanzbehörde erstellen Steuerbescheid noch einmal zu prüfen, um auf diese Weise Fehler korrigieren zu lassen, was in einem kostenfreien und zügigen Verfahren ungesetzt wird.

Verwandte "Steuerrecht" Rechtsbegriffe

Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Steuerrecht - Ihr Steuerrecht Informationstipp

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