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Wiki zum Rechtsthema Einkommensteuer

Informationen zu Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer, abgekürzt auch ESt, handelt es sich um eine steuerliche Erhebung auf die Einkünfte von natürlichen Personen, die dann zum Tragen kommen, wenn es sich dabei um ein versteuerbares Einkommen handelt. Dieser Regelung liegt das Einkommensteuergesetz, abgekürzt auch EStG zugrunde und es werden im Rahmen der steuerlichen Abzüge Lohnsteuer sowie auch Kapitalertragssteuer sowie auch verschiedene weitere Steuerbeträge abgezogen.

Eingezogen werden diese Steuern durch die zuständigen Finanzämter. Das Einkommensteuerrecht wird durch verschiedene Prinzipien definiert wie beispielsweise die Besteuerung, die nach der Leistungsfähigkeit erfolgt und die nach dem Universalitätsprinzip. Des Weiteren prägen hier auch das Periodizitätsprinzip und das Nettoprinzip sowie auch das Prinzip der gestaffelten Steuersätze.
Einkommensteuerpflichtiges Einkommen
Welche Arten des Einkommens einkommensteuerpflichtig sind, wird durch § 2 EStG bestimmt, welcher sich mit dem Umfang der Besteuerung und den Begriffsbestimmungen befasst, und besagt:

»Der Einkommensteuer unterliegen:
  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,«
Gemäß § 22 EStG unterliegen auch Renten sowie Unterhaltseinkünfte der Einkommensteuerpflicht, Einkünfte aus Versorgungsleistungen, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, etc.
Einkommensteuererklärung
Bei der Einkommensteuererklärung wird die Einkommensteuer veranlagt. Die Erklärung ist durch den Steuerpflichtigen einzureichen, wobei sich die Pflicht zur Abgabe aus § 56 EStDV und § 46 Abs. 2 EStG ergibt. Gemäß § 56 EStDV ergibt sich die Einkommensteuerpflicht wie folgt:

»Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
  1. Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes wählt,

    • wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung betragen hat,

    • wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes in Betracht kommt,

    • wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht kommt;

  2. Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben,

    • wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,

    • wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt,

    • wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht kommt.
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist«.

Verwandte "Einkommensteuer" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Einkommensteuer - Ihr Einkommensteuer Informationstipp

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