Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Umsatzsteuer Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Umsatzsteuer Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Umsatzsteuer Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Umsatzsteuer Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Umsatzsteuer Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Umsatzsteuer
Rechtsanwalt für Umsatzsteuer suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Umsatzsteuer finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Umsatzsteuer zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Umsatzsteuer Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Umsatzsteuer

Informationen zur Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, welche den Endverbraucher in indirekter Form belastet. Indirekt, da sie im Endpreis, den der Endverbraucher zahlt, enthalten ist. Somit zählt die Umsatzsteuer zu den wichtigsten Steuern Deutschlands mit einem Gesamtanteil von mehr als 30 %. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland grundsätzlich mit 19 % veranschlagt, wobei es einen ermäßigten Steuersatz für bestimmte Waren des Grundbedarfs gibt, welcher 7 % beträgt. Hierzu zählen Lebensmittel, aber auch Bücher und Zeitschriften.

Nach dem Grundgesetz ist die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchssteuer, die Umsatzsteuer aber eine Verkehrssteuer. In gewissem Sinne ist sie in wirtschaftlicher Hinsicht auch eine Mehrwertsteuer, welche der Besteuerung der Differenz zwischen dem Ertrag aus einer Leistung bzw. einer Lieferung und den Vorleistungen weiterer Unternehmer dient. Generell muss jeder Unternehmer Umsatzsteuer zahlen, wobei diese an den Empfänger der Leistung übertragen wird. Wenn ein Unternehmer einem anderen Unternehmer die Umsatzsteuer berechnet, so kann dieser sich die gezahlte Umsatzsteuer rückerstatten lassen. Man spricht hier von dem sogenannten Vorsteuerabzug. Durch diese Art der Handhabe wird die Umsatzsteuer an den Endverbraucher weitergereicht und es spielt hinsichtlich der Höhe des Endpreises keine Rolle, wie viele Unternehmen die Ware bis zur Fertigstellung durchlaufen hat. Somit ist für Unternehmen die Umsatzsteuer generell nur ein durchgängiger Posten.

Gesetze, die Umsatzsteuer betreffend, können in Deutschland gemäß Art. 105 II Grundgesetz (GG) nur vom Bund erlassen werden. Hierbei muss der Bundesrat jeder neuen Festlegung, Änderung bzw. Ergänzung zustimmen. Bundesrat und Bund unterliegen in ihrer Gesetzgebungshoheit jedoch den Vorgaben der Europäischen Union, welche gemäß Art. 39 EG-Vertrag dazu berechtigt ist. Somit hat der Bund nur noch wenig Entscheidungsbefugnis und die Umsatzsteuer ist in der EU relativ gleich gehalten.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Unternehmer müssen in Deutschland Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit den bereits entstandenen Umsatzsteuerbeträgen an das Finanzamt weiterleiten und den Betrag abführen. Am Ende des Jahres gibt der Unternehmer seine Umsatzsteuererklärung ab. Das Finanzamt rechnet dann die gezahlten Leistungen an. Rechtsgrundlage bildet hierbei der § 18 UStG (Umsatzsteuergesetz).

Bezweckt wird mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, dass dem Staat kein Zahlungsausfall entsteht, sondern eher ein Zinsvorteil gegeben ist. Des weiteren ist es dem Unternehmer so möglich, seine Umsatzsteuerlast auf das Jahr zu verteilen und dadurch am Jahresende eine geringere finanzielle Belastung zu erreichen. Gleichermaßen entstehen dem Unternehmer Zinsvorteile, wenn er Vorsteuern erstattet bekommt. In der Regel müssen Unternehmer jeden Monat bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen. Heutzutage müssen Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Dazu geben sie einmalig eine Teilnahmeerklärung gegenüber der Finanzbehörde ab.
Vorsteuer
Eine Vorsteuer zahlt ein Unternehmer an das Finanzamt, wenn er durch Inanspruchnahme bzw. Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen Umsatzsteuer zahlen muss. Hat der Unternehmer beispielsweise Waren erworben, welche in seinem Unternehmen weiter verarbeitet bzw. an weitere Unternehmen verkauft werden, gibt er anschließend die Umsatzsteuer an den Endverbraucher weiter. Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die der Unternehmer sozusagen vorab gezahlt hat. Grundsätzlich ist der Endverbraucher der Steuerzahler. Das berechtigt den Unternehmer, die vorab geleistete Umsatzsteuer vom Finanzamt, durch Einreichen von entsprechenden Belegen, zurückzufordern.

Für eine Vorsteuer-Erstattung gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen:
  • das Unternehmen muss eine umsatzsteuerpflichtige Handlung vorgenommen haben

    • hier gilt als Bedingung ein Jahresumsatz von 17.000 Euro
    • dem Kunden muss auf der Rechnung die Umsatzsteuer berechnet worden sein

  • das Unternehmen muss die gekauften Waren für betriebliche Handlungen benötigen
Für Kleinunternehmen besteht die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag abzuführen, um dem bürokratischen Aufwand einer Rückerstattung der Vorsteuer aus dem Weg zu gehen. Dem Finanzamt liegen verschiedenste pauschale Vorsteuersätze für die unterschiedlichsten Berufsgruppen vor, welche dann zur Anwendung kommen.

Verwandte "Umsatzsteuer" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Umsatzsteuer - Ihr Umsatzsteuer Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet