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Wiki zum Rechtsthema AfA

Informationen zu AfA
Die Bezeichnung AfA ist eine Abkürzung aus dem Bereich des Steuerrechtes und steht für den Begriff Absetzung für Abnutzungen. Es handelt sich hierbei um die Anlagevermögenswertminderung, die zu ermitteln ist. Die Grundlage dazu bildet die Regelung, dass Anschaffungen, die sich auf Wirtschaftsgüter beziehen, die dem Anlagevermögen angehören und dazu dienen, Einkünfte zu erzielen nicht als Minderung des Vermögens betrachtet werden.

Stattdessen wird nur die Art des »Vermögens« verlagert, was ebenso Einfluss auf die Erzielung von Gewinnen auswirkt als auch auf die von Überschusseinkünften. Bei der Anschaffung eines solchen Wirtschaftsgutes besteht in den meisten Fällen die Tatsache, dass sich dieses abnutzt, was wiederum als Minderung des Vermögens des anschaffenden Unternehmens betrachtet wird. Es kommt somit auch zu einer Verringerung der Einkünfte, die steuerlich berücksichtigt wird.
Unterscheidungen bei der Art der Absetzung
Inwieweit und welche Art der Abschreibung und damit der steuerlichen Absetzung infrage kommt, begründet sich zum einen auf die Anschaffungs- und Herstellungskostenhöhe und zum anderen auf die gewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der betrieblichen Nutzung. So kann hier beispielsweise die lineare Abschreibung in Betracht kommen oder auch die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung erfolgt das Absetzen der Abschreibung in jährlich gleichbleibenden Beträgen, die sich durch Aufteilung der Anschaffungskosten auf die einzelnen Jahre ergeben. Allerdings bestehen auch hierbei zwei Möglichkeiten.

Zum einen kann die Abschreibung anhand eines Prozentsatzes errechnet werden, der sich aus 100 Prozent / Nutzungsjahre ergibt, und zum anderen durch gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer bestimmt wird. Hierbei wird der Anschaffungswert durch die Nutzungsdauer geteilt. Bei der degressiven Abschreibung erfolgt der Abzug eines festen Prozentwertes von den Anschaffungskosten, wodurch sich der Wert des Wirtschaftsgutes jährlich reduziert. Der Prozentwert ist hierbei gesetzlich geregelt.
Bestimmung durch die AfA-Tabelle
Durch die AfA-Tabelle kann das Ende des Nutzungszeitraumes eines Wirtschaftsgutes bestimmt werden, welches sich im Anlagevermögen befindet. Auf diese Weise kann berechnet werden, wie sich die steuerliche Abschreibung gestaltet. Herausgeber der Tabelle ist das Bundesministerium der Finanzen, wobei gleichermaßen branchenspezifische Tabellen herausgegeben werden als auch Tabellen die allgemein Verwendung finden.

Verwandte "AfA" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema AfA - Ihr AfA Informationstipp

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