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Wiki zum Rechtsthema Abfindung

Informationen zur Abfindung
Durch eine Abfindung wird aufgrund einer Kapitalzahlung ein laufender Rechtsanspruch abgegolten. Voraussetzung hierfür ist eine schuldrechtlich vereinbarte Änderung der bestehenden Rechtslage sowie die Erklärung auf Verzicht über ein bestehendes Recht. Eine Abfindung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung ersetzt eine Rentenzahlung durch eine Kapitalzahlung. Die Zahlung einer Abfindung erfolgt regelmäßig in Form einer Einmalzahlung. Von einer Abfindung ist eine einmalige Schadenersatzleistung abzugrenzen, welche einen Schaden, der einer Person entstanden ist, durch den Verursacher ausgeglichen werden soll.

Abfindungen sind gesetzlich definiert im:
  1. Privatrecht

    • Liquidation gesellschaftlicher Rechtsansprüche bei Austritten aus der Gesellschaft

  2. Familienrecht

    • Unterhaltsansprüche

  3. Arbeitsrecht

    • Sonderzahlung zur Abgeltung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  4. Sozialrecht

    • Abgeltung von Renten im Rahmen der Unfall- und Hinterbliebenenversicherung

  5. Versicherungsrecht

    • Ansprüche bei Personenschäden
Des weiteren werden Abfindungen von Aktiengesellschaften durch Aktien oder auch Geldzahlungen geleistet, wenn es zu einer Fusion der Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft kommt. Das Gesetz sieht keine Regelungen für die Zahlung einer Abfindung vor. Diese muss grundsätzlich gesondert vertraglich vereinbart werden. Auch für die Höhe einer Abfindungszahlung gelten keine gesonderten Vorschriften. Hierbei werden die Abfindungszahlungen von den Gerichten nach Einzelfall angemessen entschieden.
Abfindungserklärung
Mit einer Abfindungserklärung bestätigt ein Versicherter schriftlich die vollständige Abgeltung seiner Ansprüche, welche sich aus einem Schadensfall ergeben haben, durch die einmalige Zahlung des in der Erklärung vereinbarten Geldbetrages. Somit kann der versicherte im Rahmen dieses Schadensfalles keinerlei weitere Ansprüche geltend machen, welche beispielsweise aufgrund unvorhersehbarer gesundheitlicher Folgeschäden geltend gemacht hätten werden können.

Die Ermittlung der realen Schadenshöhe ist für beide Seiten meist nicht nur mit einem großen Aufwand verbunden, sondern endet häufig zur finalen Klärung vor dem zuständigen Gericht. So bietet die Abfindungserklärung eine Vereinfachung und auch Kosteneinsparung für den geschädigten und den Schädiger. Für Versicherungsgesellschaften bedeutet aber regelmäßig eine Abfindungserklärung, dass hier in jedem Fall Kosten ordentlich eingespart werden können, da durch die einmalige, meist recht zügig eingeleitete Schadenszahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Die Versicherung muss für mögliche gesundheitliche Folgeschäden nicht mehr Leistungen erbringen. Aus diesem Grund sollte jeder Geschädigte, dem eine Abfindungserklärung vorgelegt wird, diese genauestens prüfen bzw. hierzu anwaltlichen Beisand einholen. Eine einmal unterschriebene Abfindungserklärung ist nicht mehr rückgängig zu machen. Die Versicherung hat keine rechtliche Handhabe, eine Abfindungserklärung gegen den Willen des Geschädigten durchzusetzen.

Handelt es sich beim eingetretenen Schaden allerdings nicht um einen Personenschaden, sondern um einen Sachschaden, kann durchaus eine Abfindungserklärung unterschrieben werden, wenn nach Überprüfung der Geschädigte seinen Schaden als ersetzt betrachtet, da in diesem Fall nicht mit irgendwelchen Folgeschäden zu rechnen ist.

Verwandte "Abfindung" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Abfindung - Ihr Abfindung Informationstipp

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