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Wiki zum Rechtsthema Rechtsschutzversicherung

Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist den privatrechtlichen Versicherungsverträgen zuzuordnen. Der Versicherungsnehmer zahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie und im Gegenzug erbringt die Versicherungsgesellschaft die vertraglich vereinbarten Leistungen. Grundsätzlich dient eine Rechtsschutzversicherung der finanziellen Absicherung des Versicherungsnehmers, wenn es in seinem Leben zu Streitigkeiten mit anderen Personen kommt und diese vor Gericht geklärt werden müssen. Rechte und Pflichten sowie Obliegenheiten der Vertragspartner eines Rechtsschutzversicherungsvertrages ergeben sich aus Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aus den vertraglichen Vereinbarungen.

Kommt es zu einem Gerichtsprozess, kann niemand von vornherein davon ausgehen, das dieser auch zu seinen Gunsten ausfällt. Der Verlierer muss regelmäßig die Kosten des Prozesses tragen. Hierzu zählen Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie Kosten für Sachverständige. Gut dem, der in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Somit liegt die Leistungspflicht beim Versicherer. Eine Rechtsschutzversicherung kann für viele Bereiche abgeschlossen werden. In der Regel werden Kombinationspakete abgeschlossen, die sich aus den einzelnen Bausteinen der Rechtsschutzgebiete zusammengesetzt.

Grundsätzlich erfolgt eine Unterscheidung von:
  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Grundstücks- und Mietrechtsschutz.
Folgende Arten hinsichtlich der verschiedenen Versicherungsbausteine werden angeboten:
  • Allgemeine Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung
  • Arbeits-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Familien- und Erbrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
  • Strafrechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vertrags- und Sachenrecht
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung
  • Sonstige Rechtsschutzversicherung.
Kostenübernahme
Die Versicherungsgesellschaften übernehmen folgende Kosten, wobei diese ohne Deckungsbegrenzung bzw. bis zu dem Deckungsumfang, welcher im Versicherungsvertrag vereinbart wurde:
  • Rechtsanwaltskosten unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren
  • Zeugengelder
  • Honorare für Sachverständige
  • gegnerische Kosten , wenn diese vom Versicherungsnehmer übernommen werden müssen
  • Gerichtskosten
  • Strafkautionen bis regelmäßig 50.000 Euro zum Schutz des Versicherungsnehmers vor dem Strafvollzug.
Kosten, welche von den Versicherungsunternehmen nicht übernommen werden, sind Straf- und Bußgelder. In den meisten Fällen wird eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart. Diese liegen in der Regel zwischen 150 und 250 Euro pro Versicherungsfall. Bevor es zum Vertragsschluss kommt, sollte vom Interessenten geprüft werden, ob auch ein Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung, gegen eine etwas höher ausfallende Versicherungsprämie, möglich ist.

Ein Versicherungsschutz für die Rechtsschutzversicherung besteht in ganz Europa sowie in den außerhalb von Europa liegenden angrenzenden Mittelmeerstaaten, beispielsweise Marokko, Algerien. Für länger dauernde Auslandsaufenthalte bieten Rechtsschutzversicherungen auch Versicherungsschutz weltweit an, wobei dieser in der Regel eingeschränkt ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für eine Rechtsschutzversicherung bilden die §§ 125 bis 129 VVG sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Zwar ist das Versicherungsvertragsgesetz auf alle Arten von Versicherungsverträgen anwendbar, jedoch meist zu allgemein formuliert. Hier greifen die detaillierter gestalteten Rechtsschutzbedingungen, welche die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rechtsschutzversicherungsvertrages darstellen.

Diese Versicherungsbedingungen müssen in ihrer Auslegung allgemeinverständlich zu verfassen, damit jeder Versicherungsnehmer ohne spezielle Vorkenntnisse bezüglich des Versicherungsrechts diese auch versteht und nachvollziehen kann. So braucht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ein Versicherungsnehmer nicht von Lücken in seinem Versicherungsschutz ausgehen, wenn auf solche Einschränkungen im Versicherungsvertrag nicht explizit hingewiesen wird.

Werden vom Versicherungsunternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, liegt das Risiko von überholten bzw. unvollständigen Angaben in seinen Versicherungsbedingungen gänzlich beim Versicherer, wenn durch gesetzliche Neuregelungen eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen wird.

Verwandte "Rechtsschutzversicherung" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Rechtsschutzversicherung - Ihr Rechtsschutzversicherung Informationstipp

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