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Gesetz - BrStV
Branntweinsteuerverordnung - BrStV
Abschnitt 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 2 Brennwein
-
§ 3 Alkoholgehalt
-
§ 4 Alkoholmenge
Abschnitt 3
-
§ 5 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
-
§ 6 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
-
§ 7 Erteilung der Erlaubnis
-
§ 8 Sicherheitsleistung
-
§ 9 Aufnahme von Abfindungsbranntwein
-
§ 10 Änderung von Verhältnissen, anderweitige Nutzung des Steuerlagers
-
§ 11 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
-
§ 12 Belegheft, Buchführung
-
§ 13 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung
-
§ 14 Bestandsaufnahme im Steuerlager
-
§ 15 Fehlmengen im Steuerlager
-
§ 16 Vergällter Branntwein, Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen
Abschnitt 4
-
§ 17 Registrierter Empfänger
Abschnitt 5
-
§ 18 Registrierter Versender
Abschnitt 6
-
§ 19 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7
-
§ 20 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
-
§ 21 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
-
§ 22 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
-
§ 23 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
-
§ 24 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
-
§ 25 Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
-
§ 26 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
-
§ 27 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
-
§ 28 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
-
§ 29 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
-
§ 30 Annullierung im Ausfallverfahren
-
§ 31 Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
-
§ 32 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
-
§ 33 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8
-
§ 34 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9
-
§ 35 Steueranmeldung
Abschnitt 10
-
§ 36 Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11
-
§ 37 Anmeldung der Erzeugnisse
Abschnitt 12
-
§ 38 Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13
-
§ 39 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
-
§ 40 Durchfuhr von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
Abschnitt 14
-
§ 41 Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 15
-
§ 42 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 16
-
§ 43 Vollständig vergällter Branntwein
-
§ 44 Allgemeine Verwendungserlaubnis
-
§ 45 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
-
§ 46 Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
-
§ 47 Belegheft, Buchführung
-
§ 48 Lagerung, Bestandsaufnahme
-
§ 49 Abgabe von Erzeugnissen, zweckwidrige Verwendung
-
§ 50 Vergällung
-
§ 51 Steuerfreie Erzeugnisse aus vergällten Erzeugnissen
-
§ 52 (weggefallen)
-
§ 53 (weggefallen)
-
§ 54 (weggefallen)
-
§ 55 Abgabe von Getränke- und Lebensmittelaromen, zweckwidrige Abgabe oder Verwendung
Abschnitt 17
-
§ 56 Steuerentlastung im Steuergebiet
Abschnitt 18
-
§ 57 Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 19
-
§ 58 Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht
-
§ 59 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20
-
§ 60 Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 21
-
§ 61 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
-
§ 62 Schnittstellen
-
§ 63 Anforderungen an die Programme
-
§ 64 Prüfung der Programme
-
§ 65 Haftung
-
§ 66 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
Abschnitt 22
-
§ 67 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 23
-
§ 68 Übergangsregelungen
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