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Wiki zum Rechtsthema Diagnosefehler

Informationen zum Diagnosefehler
Der Begriff Diagnosefehler bezieht sich auf eine fehlerhafte Diagnosestellung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung oder Untersuchung und kann eng mit einer Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht sowie auch einem Dokumentationsfehler in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus kann es durch die falsche Diagnosestellung durchaus zu Behandlungsfehlern kommen, die bei einer korrekten Diagnose nicht unterlaufen wären.

Für den Patienten können daraus schwerwiegende Probleme entstehen, die sich negativ auf dessen Gesundheit auswirken können und im ungünstigsten Fall mit einem dauerhaften Gesundheitsverlust oder dem Verlust der Erwerbsfähigkeit einhergehen. Ebenso wie bei einem Behandlungsfehler tritt auch hier die Ärztehaftpflicht für den daraus resultierenden Schaden ein und der Patient hat einen Anspruch auf Schadensersatz und ggf. auch Schmerzensgeld.
Diagnosefehler und wie sie entstehen können
Diagnosefehler können vielfältige Gründe haben und ebenso mit einer Fehlinformation des Arztes in Zusammenhang stehen sowie auch fehlerhaften Angaben des Patienten oder einer nicht korrekten Dokumentation durch einen zuvor behandelnden Arzt. Daher bleibt auch in diesem Fall zu prüfen, ob eine fehlerhafte Diagnose gestellt wurde, durch wen diese erfolgte und was die Grundlage der falschen Diagnose war. Darüber hinaus wird geprüft, ob der behandelnde Mediziner im Rahmen seiner beruflichen Qualifikation die notwendigen Mittel und wissenschaftlich erprobten Methoden der Diagnose eingesetzt hat oder auf wichtige Diagnosemöglichkeiten verzichtet hat.

Diese Faktoren werden durch einen unabhängigen Gutachter geprüft, der diese bezugnehmend auf die rechtliche Situation in einem Gutachten festhält und ebenfalls auch die damit verbundenen Konsequenzen für den Patienten. Dieses Gutachten dient der Beweisfindung und als Grundlage für das Eintreten der Haftpflichtversicherung und etwaigen Schmerzensgeldansprüchen.
Eintritt der Ärztehaftpflicht bei Diagnosefehler
Der Grund, warum auch im Falle eines Diagnosefehlers die Ärztehaftpflicht des entsprechenden Mediziners greift, findet sich bereits in den gesetzlichen Richtlinien, die alle Verpflichtungen von Ärzten darstellen. Arzt und Patient gehen während der Behandlung einen sogenannten Behandlungsvertrag ein, in dessen Rahmen sich der Arzt zum Einsatz seiner Fähigkeiten zur Linderung oder auch möglichen Heilung des Patienten verpflichtet.

Dazu zählt schlussendlich auch, dass alle notwendigen Mittel zur Stellung und Sicherung einer Diagnose eingesetzt werden und eine sorgfältige Dokumentation der Untersuchung erfolgt sowie eine Überprüfung von möglichen Vordiagnosen. Das bedeutet auch, dass bei einer unsicheren Diagnose weiterhin geprüft werden muss, ob eventuell eine andere Diagnose in Betracht kommt oder ggf. an einen Facharzt oder einen Facharzt aus einem anderen Bereich weiterverwiesen werden muss.

Verwandte "Diagnosefehler" Rechtsbegriffe

Arzthaftungsrecht, Arzthaftung, Sterbehilfe, Arztrecht, Kunstfehler, Behandlungsfehler, Patientenrecht, Aufklärungspflichten, Begutachtung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente, Pflegestufe, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Diagnosefehler - Ihr Diagnosefehler Informationstipp

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