Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Sterbehilfe Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Sterbehilfe Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Sterbehilfe Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Sterbehilfe Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Sterbehilfe Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Sterbehilfe
Rechtsanwalt für Sterbehilfe suchen
Rechtsanwälte für Sterbehilfe finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Sterbehilfe zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Sterbehilfe Rechtsanwälte der Top Städte finden
Sterbehilfe Berlin, Sterbehilfe Bielefeld, Sterbehilfe Bochum, Sterbehilfe Bonn, Sterbehilfe Bremen, Sterbehilfe Dortmund, Sterbehilfe Dresden, Sterbehilfe Duisburg, Sterbehilfe Düsseldorf, Sterbehilfe Erlangen, Sterbehilfe Essen, Sterbehilfe Frankfurt, Sterbehilfe Hamburg, Sterbehilfe Hannover, Sterbehilfe Köln, Sterbehilfe Leipzig, Sterbehilfe Mannheim, Sterbehilfe München, Sterbehilfe Nürnberg, Sterbehilfe Stuttgart, Sterbehilfe Wolfsburg, Sterbehilfe Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Sterbehilfe
Informationen zur Sterbehilfe
Bei der Sterbehilfe handelt es sich um einen Begriff, der alle Handlungen umfasst, die der Unterstützung des Sterbevorgangs sowie auch der aktiven Tötung von unheilbar kranken oder sterbenden Menschen, auf deren Wunsch dienen. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff auch die aktive Tötung oder Handlungen, die zum Tode eines Menschen führen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, einen etwaigen Sterbewunsch selbst zu äußern. Abzugrenzen ist hierbei ein unterlassender medizinischer Eingriff durch den Arzt, der auf einer Verfügung des Patienten beruht und durch den keine lebenserhaltenden Maßnahmen getroffen werden.
Während Handlungen, die das Sterben vorantreiben als aktive Sterbehilfen bezeichnet werden, handelt es sich hierbei um eine passive Sterbehilfe, wogegen eine Behandlung gegen die Verfügung des Patienten eine Körperverletzung im Sinne des BGB darstellen würde. Liegt dagegen eine unterlassene Hilfeleistung vor, obwohl eine entsprechende Patientenverfügung besteht, so ist damit der Strafbestand der Tötung erfüllt.
Während Handlungen, die das Sterben vorantreiben als aktive Sterbehilfen bezeichnet werden, handelt es sich hierbei um eine passive Sterbehilfe, wogegen eine Behandlung gegen die Verfügung des Patienten eine Körperverletzung im Sinne des BGB darstellen würde. Liegt dagegen eine unterlassene Hilfeleistung vor, obwohl eine entsprechende Patientenverfügung besteht, so ist damit der Strafbestand der Tötung erfüllt.
Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe
Aktuell wird die sogenannte Sterbehilfe nicht durch geltende Gesetze geregelt. Jedoch tendiert man zu einer erhöhten Verbindlichkeit von entsprechenden Patientenverfügungen und damit ggf. auch zu gewünschten Abbrüchen von Behandlungen oder dem Einstellen lebenserhaltenden Maßnahmen, wodurch keine strafrechtliche Verfolgung von Ärzten, die sich an entsprechenden Verfügungen orientieren, in Betracht kommt. Um diesen Willen zu bekunden, muss keine schriftliche Willenserklärung vorliegen. Es reicht aus, wenn Patienten diese Willensbekundung ausdrücklich äußern, da sie rechtlich bindend ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es auch zukünftig weiterhin Grundsatzdiskussionen um die Themen Sterbehilfe und Patientenverfügung geben wird.
Unterscheidungen im Bereich der Sterbehilfe
Man unterscheidet im Rahmen der Sterbehilfe zwischen der Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen, die aktuell straffrei ist, sowie dem Behandlungsabbruch und dem Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch, welche ebenfalls als straffrei gelten. Des Weiteren kann Sterbehilfe durch das Verabreichen von Schmerzmitteln erfolgen, wobei kein Vorsatz zur Tötung vorhanden sein darf. Im Grundsatz kann die Entscheidung auch in indirekte, aktive und passive Sterbehilfe erfolgen. Tötung auf Verlangen dagegen ist wiederum abzugrenzen, da hierbei der Tod eines Menschen bewusst und in eindeutiger Weise herbeigeführt wird.
Verwandte "Sterbehilfe" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Sterbehilfe - Ihr Sterbehilfe Informationstipp





