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Wiki zum Rechtsthema Baubehörde
Informationen zur Baubehörde
Baubehörden, welche durch die einzelnen Bundesländer organisiert sind, tragen Verantwortung für die Ausführung des Baurechts, im Besonderen mit der Erteilung der Bauerlaubnis. Die Baubehörden untergliedern sich in Bauaufsichtsbehörden und Bauordnungsbehörden. Sie sind hauptsächlich für Auskünfte, Anträge und Genehmigungen zuständig. Die Untere Baubehörde hat ihren Sitz auf Gemeindeebene bzw. Kreisebene bei kleineren Gemeinden. Sie ist der erste Ansprechpartner für jegliches Bauvorhaben. Sie erteilt Informationen rund um das Bauvorhaben und nimmt Bauanträge entgegen. Dem Bauamt an sich sind Ämter mit verschiedenen Aufgabenbereichen untergeordnet, so beispielsweise das Planungsamt, welches die Bauleitplanung durchführt, oder das Bauaufsichtsamt, welches Genehmigungen prüft und erteilt und private Bauvorhaben überwacht.
Die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht zuständig. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern sind die Kreise für die Wahrnehmung der Aufgaben zuständig, Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Baubehörde umfasst die Bereiche des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, des Denkmalschutzes und der Wohngeldstelle.
Die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht zuständig. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern sind die Kreise für die Wahrnehmung der Aufgaben zuständig, Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Baubehörde umfasst die Bereiche des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, des Denkmalschutzes und der Wohngeldstelle.
Bauämter und ihre Zuständigkeiten
Folgende Behörden sind für die Planung, die Beantragung und die Durchführung von Bauvorhaben zuständig:
- Planungsamt
- Bearbeitung von Bebauungsplänen
- Bauaufsichtsamt
- Prüfung und Erteilung von Genehmigungen
- Überwachung privater Bauvorhaben
- Hochbauamt
- Planung und Leitung öffentlicher Bauten
- Katasteramt
- Verwaltung des Vermessungswesens der Gemeinde
- Liegenschaftsamt
- Verwaltung aller öffentlichen Grundstücke
- Tiefbauamt
- Planung und Leitung von Erschließungen, der Kanalisation und des Straßenbaus einer Gemeinde
- Wohnungsamt
- Verwaltung der Wohngeldstelle und des staatlich geförderten Wohnungsbaus
Verwandte "Baubehörde" Rechtsbegriffe
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