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Wiki zum Rechtsthema Baugenehmigung
Informationen zur Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Baurechts. Die Baubehörde genehmigt schriftlich, dass einem Bauvorheben unter Berücksichtigung des öffentliche Rechts nichts entgegenzusetzen ist. Allerdings kann eine Baugenehmigung Auflagen enthalten, die das Bauvorhaben einschränken. Der Bauherr hat unter eigener Verantwortung die Einhaltung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung befristet und gebührenpflichtig. Die Befristung beläuft sich auf ein bis vier Jahre. Allerdings wird eine Baugenehmigung unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. So besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise Nachbarn gegen das Bauvorhaben Rechte geltend machen können.
Im Gegensatz zu den Bauvorhaben bedürfen Abbruch und Beseitigung in der Regel keiner Genehmigung, sondern müssen nur angezeigt werden. In einigen Bundesländern sind kleinere Vorhaben sogar völlig genehmigungsfrei. Die Bauanzeige ist also eine vereinfachte Form der Baugenehmigung.
Im Gegensatz zu den Bauvorhaben bedürfen Abbruch und Beseitigung in der Regel keiner Genehmigung, sondern müssen nur angezeigt werden. In einigen Bundesländern sind kleinere Vorhaben sogar völlig genehmigungsfrei. Die Bauanzeige ist also eine vereinfachte Form der Baugenehmigung.
Inhalt einer Baugenehmigung
Die Bauausführung darf erst erfolgen, wenn die Bauerlaubnis erteilt wurde. Als maßgebend dient hier der Eingangsstempel der Behörde. Folgende Unterlagen, die grundsätzlich einen Genehmigungsvermerk der Behörde enthalten müssen, gehören zu einer Baugenehmigung:
- Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitt und Ansichten
- Lageplan mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Baubeschreibung
- Formblatt Baugenehmigung
- Nachweis der Standsicherheit (Statik)
- Nachweis der Wärmeschutzberechnung
- Bauzahlenberechnung
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