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Wiki zum Rechtsthema Gebrauchsmusterrecht

Informationen zu Gebrauchsmusterrecht
Das sogenannte Gebrauchsmusterrecht beruht auf der Grundlage des Gebrauchsmustergesetzes, welches sich auf eine günstigere und wesentlich unkompliziertere Möglichkeit der Eintragung von technischen und zu gewerblichen Zwecken entwickelten Erfindungen dient. Das Gebrauchsmustergesetz soll Gewerbetreibenden die der Sicherung gewerblicher Immaterialgüter ermöglichen, wodurch es dem Geschmacksmustergesetz als auch das Patentgesetz und das Markengesetz ähnlich ist, jedoch wesentlich weniger Voraussetzungen in Bezug auf die Eintragung beinhaltet.

Es beinhaltet die Rechtsaussage, dass technische Erfindungen nur dann geschützt werden können, wenn diesen Entwicklungen erfinderische Vorgänge vorausgegangen sind, während das Patentrecht eine erfinderische Tätigkeit voraussetzt. Man kann also selbst dann eine Eintragung des Gebrauchsmusters vornehmen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung entsprechend dem Patentrecht nicht erfüllt sind oder ein Patent nicht sinnvoll erscheint.
Eintragung und Dauer des Schutzes von Gebrauchsmustern
Um den Schutz von Gebrauchsmustern gewährleisten zu können, muss eine schriftliche Anmeldung des zu schützenden Gegenstandes beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt unter genannten Voraussetzungen, wobei gleichermaßen die Nennung des Gegenstandes in Verbindung mit Zeichnungen erfolgen muss. Der Schutz nach Anmeldung beträgt drei Jahre und beginnt einen Tag nach Zusendung der Anmeldung. Verlängerungen bis zu 10 Jahren sind hierbei möglich.
Rechtschutz durch Gebrauchsmusteranmeldung
Liegt eine entsprechende Anmeldung vor, so hat der Inhaber das ausschließliche Recht das Gebrauchsmuster in der gegebenen Form zu nutzen. Andere Personen und Unternehmen bedürfen bei Verwendung, Herstellung Vertrieb und Angebot die entsprechende Einwilligung des Inhabers. Liegt diese Einwilligung nicht vor, so hat der Inhaber die Möglichkeit auf Unterlassung und ggf. auch Schadensersatz zu klagen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Verwandte "Gebrauchsmusterrecht" Rechtsbegriffe

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmuster, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz, Gebrauchsmusterrolle, Geschmacksmusterregister
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Gebrauchsmusterrecht - Ihr Gebrauchsmusterrecht Informationstipp

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