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Wiki zum Rechtsthema Halbleiterschutzgesetz

Informationen zu Halbleiterschutzgesetz
Das Halbleiterschutzgesetz, abgekürzt auch HalblSchG, dient dem Schutz von dreidimensionalen Strukturen, auch als Topographien bezeichnet, die sich auf Halbleitererzeugnisse beziehen und damit auf sogenannte mikroelektronische Halbleitererzeugnisse. Um einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten, müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Diese beinhalten, dass die Topographien auf der geistigen Arbeit des Erstellers beruhen und keine Nachbildungen sind und spezielle Eigenarten aufweisen. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen im Patentrecht müssen hier keine erfinderischen Schritte oder Arbeiten vorausgegangen sein. Bei der Anmeldung wird zwar nicht auf diese Eigenarten geprüft, jedoch besteht trotz Anmeldung kein Rechtschutz, wenn diese nicht nachweisbar sind.
Anmeldung gemäß Halbleiterschutzgesetz
Die Anmeldung gemäß Halbleiterschutzgesetz erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt, wobei hier nicht auf die etwaigen Eigenarten, sondern ausschließlich auf die formelle Natur der Anmeldung vor der Registrierung geprüft wird. Wichtig ist bei Anmeldung auch, dass die erste Verwendung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Bei Registrierung fällt eine entsprechende Gebühr an. Die Registrierung ist entsprechend nur dann gültig, wenn diese Gebühr auch durch den Anmelder innerhalb der gesetzten Frist entrichtet wurde. Mit der Anmeldung beginnt dann auch die rechtliche Schutzdauer.
Schutzdauer gemäß dem Halbleiterschutzgesetz
Die Schutzdauer entsprechend dem Halbleiterschutzgesetz beträgt 10 Jahre und beginnt am Tag der Anmeldung. Unabhängig von der Anmeldung ist der Schutzdauerbeginn der erste Verwertungstag. Aufgrund des Schutzes ist ausschließlich eine Verwendung durch den Inhaber möglich.

Unbefugte dürfen somit keine Nachbildungen der Topographie anfertigen oder diese in Umlauf bringen, ohne ausdrücklich dazu berechtigt worden zu sein. Ausnahmen bilden lediglich Nachbildungen, die zu Analyse- oder Ausbildungszwecken angefertigt werden.

Verwandte "Halbleiterschutzgesetz" Rechtsbegriffe

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmuster, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmustergesetz, Gebrauchsmusterrolle, Geschmacksmusterregister
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Halbleiterschutzgesetz - Ihr Halbleiterschutzgesetz Informationstipp

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