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Wiki zum Rechtsthema Geschmacksmusterregister

Informationen zu Geschmacksmusterregister
Als Geschmacksmusterregister wird das Register bezeichnet, in die die Eintragung eines Designs, früher als Geschmacksmuster bezeichnet, durch das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgt. Grundlage finden der Eintragungsvorgang sowie alles damit in Verbindung stehende im Designgesetz sowie auch der Designverordnung und darüber hinaus auch in der DPMA-Verordnung.

Die Eintragung ist als Bereich der gewerblichen Schutzrechte zu betrachten, welches dem Inhaber die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem bestimmten Design einräumt. Auf diese Weise soll ein gewisser Schutz vor Nachahmung eines Designs gewährleistet werden.
Eintragung eines Designs in das Register
Um eine Eintragung in das Geschmacksmusterregister vornehmen zu lassen, muss eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen. Hierbei müssen die Voraussetzungen für die Anmeldung bestehend sein und eine Darstellung des Designs erfolgen. Darüber hinaus kann der Darstellung auch eine Beschreibung hinzugefügt werden.

Die Eintragung ist nach Anmeldung gültig, sofern die damit in Zusammenhang stehende Gebühr entrichtet wurde. Die Dauer des Schutzes kann mehrfach bis zu einer Höchstschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden. Bei der Verlängerung werden entsprechende Gebühren fällig, die zu entrichten sind.
Rechtslage bei Verletzung des Schutzrechtes
Liegt nachweislich eine Verletzung des Schutzrechtes vor, so kann der Rechtsinhaber Unterlassung fordern, auf Unterlassung klagen und ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Unterlassungsansprüche an den unbefugten Nutzer entstehen auch dann, wenn dieser nicht bewusst das Schutzrecht verletzt.

Denn Designs unterliegen auch unabhängig von der Eintragung einem gewissen gesetzlichen Schutz, wenn sie innerhalb der EU ausreichend bekannt gemacht wurden, beispielsweise durch Vertrieb oder Ausstellung. Es ist allerdings zu beachten, dass dieser dadurch entstehende Schutz lediglich 3 Jahre Gültigkeit hat.

Verwandte "Geschmacksmusterregister" Rechtsbegriffe

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmuster, Halbleiterschutzgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmustergesetz, Gebrauchsmusterrolle
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geschmacksmusterregister - Ihr Geschmacksmusterregister Informationstipp

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