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Wiki zum Rechtsthema Geschmacksmustergesetz

Informationen zu Geschmacksmustergesetz
Als Geschmacksmustergesetz bezeichnete man ein veraltetes Gesetz, welches dem Schutz von sogenannten Geschmacksmustern diente und alles damit in Zusammenhang stehende regelte. Heute gilt stattdessen das Designgesetz, wobei die Geschmacksmuster als eingetragenes Design bezeichnet werden.

Das Gesetz regelt den rechtswirksamen Schutz von Designs und definiert den Begriff Design an sich. Gültig ist das Designgesetz seit dem 12. März 2004 und wird ergänzt durch die Designverordnung, abgekürzt auch DesignV, die am 2. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Diese ersetzt die frühere Geschmacksmusterverordnung.
Designschutz durch das Designgesetz
Um einen Schutzanspruch geltend zu machen bzw. ein Design eintragen zu lassen, müssen die im Designgesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß der geltenden Richtlinien ergibt definieren sich die Begriffe Design und Inhaber in Bezug auf das Designrecht wie folgt:
  1. ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;

  2. ist ein Erzeugnis jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen; ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis;

  3. ist ein komplexes Erzeugnis ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann;

  4. ist eine bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung durch den Endbenutzer, ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur;

  5. gilt als Rechtsinhaber der in das Register eingetragene Inhaber des eingetragenen Designs.
Der Schutz des Designs durch Anmeldung
Der Schutz des eingetragenen Designs beginnt mit der Anmeldung und hat eine Höchstdauer von 25 Jahren. Hierbei sollten Inhaber allerdings beachten, dass nach 6 Jahren erneut Gebühren anfallen. Werden diese Gebühren nicht entrichtet, so endet der Schutz entsprechend. Nach Entrichtung wird der Schutz gemäß der geltenden Richtlinien verlängert.

Verwandte "Geschmacksmustergesetz" Rechtsbegriffe

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmuster, Halbleiterschutzgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Gebrauchsmusterrolle, Geschmacksmusterregister
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geschmacksmustergesetz - Ihr Geschmacksmustergesetz Informationstipp

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