Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Geschmacksmuster Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Geschmacksmuster Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Geschmacksmuster Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Geschmacksmuster Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Geschmacksmuster Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Geschmacksmuster
Rechtsanwalt für Geschmacksmuster suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Geschmacksmuster finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Geschmacksmuster zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Geschmacksmuster Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Geschmacksmuster

Informationen zu Geschmacksmuster
Bei der Bezeichnung Geschmacksmuster handelt es sich um eine etwas ältere Bezeichnung für das eingetragene Design und damit ein gewerbliches Schutzrecht. Dieses bezieht sich auf das Design und damit die ästhetische Gestaltung, Form und Farbgebung eines speziellen Produktes. Nach entsprechender Anmeldung obliegt ausschließlich dem Inhaber das Recht zur Benutzung des entsprechenden Designs.

Da das Design nicht im Rahmen des Patentrechtes oder des Gebrauchsmusterschutzes gewährleistet werden kann, kann dieses ausschließlich über die Eintragung in das Designregister geschützt werden. Bei der Anmeldung des Geschmacksmusters bzw. des Designs stehen die Eintragungen als zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform zur Verfügung in Bezug auf einen Teil oder ein gesamtes Produkt.
Voraussetzungen für einen rechtswirksamen Schutz
Voraussetzung für die Anmeldung eines Geschmacksmusters bzw. deren rechtliche Wirksamkeit ist, dass es sich dabei um ein neues Design handelt und es kein veröffentlichtes Muster gibt, welches mit dem anzumeldenden identisch ist. Eine Überprüfung findet durch das Deutsche Patent- und Markenamt nicht statt, welches ausschließlich die Pflicht hat, auf die formalen Belange des Eintragungsverfahrens zu prüfen.

Dies bedeutet, dass bei einem Rechtsstreit die Neuheit des Designs ggf. erst nachgewiesen werden muss. Der Schutz des eingetragenen Designs beginnt mit der Anmeldung und besteht 25 Jahre lang. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nach 6 Jahren für den weiterführenden Schutz Gebühren anfallen, werden diese durch den Inhaber nicht entrichtet, so endet der Schutz damit früher.
Gewährleistete Schutzrechte durch eingetragenes Design
Aufgrund der Eintragung des Designs hat der Inhaber das Recht, die Benutzung einzuräumen oder auch zu verbieten. Dies bezieht sich ebenso auf die Herstellung, das Anbieten oder auch Vertreiben eines Produktes mit identischem Design. Darüber hinaus hat der Inhaber gleichermaßen auch Anspruch auf die Einfuhr und die Ausfuhr entsprechender Erzeugnisse. Grundlage dazu stellt § 38 Designgesetz, abgekürzt auch DesignG dar.

In § 40 DesignG sind dagegen Ausnahmen festgehalten, wobei sich diese beispielsweise auf eine private und nicht gewerbliche Nutzung beziehen sowie auch auf Handlungen zu Versuchs- und Lehrzwecken. Zu beachten ist, dass der Schutz sich ausschließlich auf Eigenschaften erstreckt, die bei der Anmeldung ersichtlich bzw. klar erkennbar dargestellt werden.

Verwandte "Geschmacksmuster" Rechtsbegriffe

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmustergesetz, Gebrauchsmusterrolle, Geschmacksmusterregister
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geschmacksmuster - Ihr Geschmacksmuster Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet