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Wiki zum Rechtsthema Leasingrate

Informationen zu Leasingrate
Bei einer Leasingrate handelt es sich um das, in einem Leasingvertrag für die Nutzung des geleasten Wirtschaftsgutes anfallende Entgelt, welches in verschiedenen Intervallen erfolgen kann. Zumeist handelt es sich hierbei um monatliche oder auch vierteljährliche Zahlungen. Durch die Leasingraten werden die Investitionskosten ausgeglichen, die für den Leasinggeber anfallen, was bedeutet, dass die Leasingraten anhand des Anschaffungswertes sowie auch der Vertragslaufzeit und den Kapitalmarktumständen errechnet und so auf den Leasingnehmer umgelegt werden.

Darüber hinaus kann auch zum einen die Bonität des Kunden und zum anderen die Werthaltigkeit des Wirtschaftsgutes Einfluss auf die Leasingrate nehmen. Über die Leasingraten hinaus, erhält der Leasingnehmer auch eine Leasingrechnung, die ebenso alle Zahlungsverpflichtungen aufweist wie auch die darin enthaltene Mehrwertsteuer.
Sonderzahlungen bei Leasing zusätzlich zur Leasingrate
In einem Leasingvertrag können durch die Parteien nicht nur die Leasingraten festgelegt werden, sondern ebenso auch einmalige Sonderzahlungen, die zum Vertragsbeginn erfolgen und durch die die folgenden Leasingraten gemindert werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn es darum geht, etwaige Risiken zu mindern oder ein unsicherer Verlauf in Bezug auf den Wert des Wirtschaftsgutes zu erwarten ist.

Nicht als Sonderzahlungen in diesem Sinne gelten dagegen etwaige Zahlungen am Ende des Leasingvertrages wie beispielsweise Zahlungen, durch die das Wirtschaftsgut durch den Leasingnehmer erworben wird oder Zahlungen, die dann anfallen können, wenn bestimmte Werte, die im Leasingvertrag festgehalten sind, durch den Leasingnehmer überschritten wurden. Ebenso kann es sich auch um Zahlungen handeln, die dann anfallen, wenn ein Wirtschaftsgut über das normale Maß vom Leasingnehmer verschlissen wurde.
Leasingratengestaltung
Die Gestaltung der Leasingraten erfolgt in den meisten Fällen linear, so dass der Leasingnehmer gleichbleibende Raten in ebenso gleichbleibenden Intervallen an den Leasinggeber zahlt. Allerdings ist auch die Vereinbarung eines degressiven Zahlungsverlaufs in Bezug auf die Leasingraten möglich. Bei dieser Vorgehensweise mindern sich die Leasingraten mit Fortschreiten der Laufzeit. Die Raten entsprechen hierbei dem sogenannten Werteverzehr des Wirtschaftsgutes.

Verwandte "Leasingrate" Rechtsbegriffe

Leasingrecht, Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, Leasinggeber, Leasingvertrag, Leasingnehmer, Leasingzins
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