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Wiki zum Rechtsthema Leasingvertrag
Informationen zum Leasingvertrag
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Vertrag über die Nutzung eines Wirtschaftsgutes, welches dem Leasingnehmer durch einen Leasinggeber gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Durch den Leasingvertrag werden alle geschäftlichen Bestandteile sowie auch die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Der Leasingvertrag beruht auf den Grundsätzen des Mietvertragsrechtes, so dass auch hier das BGB Anwendung findet.
Allerdings besteht kein explizites Leasinggesetz, so dass sich das Leasingrecht aus verschiedenen Bestandteilen unterschiedlicher Bereiche des BGB sowie weiterer Rechtsbereiche zusammensetzt. Der Vertrag beinhaltet insbesondere das Wirtschaftsgut sowie auch die Leasingratenhöhe, die Vertragslaufzeit sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsmodalitäten. Leasingverträge können unterschiedlich gestaltet sein, was schon alleine die verschiedenen Wirtschaftsgüter, über die Leasingverträge abgeschlossen werden können, erforderlich machen können.
Allerdings besteht kein explizites Leasinggesetz, so dass sich das Leasingrecht aus verschiedenen Bestandteilen unterschiedlicher Bereiche des BGB sowie weiterer Rechtsbereiche zusammensetzt. Der Vertrag beinhaltet insbesondere das Wirtschaftsgut sowie auch die Leasingratenhöhe, die Vertragslaufzeit sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsmodalitäten. Leasingverträge können unterschiedlich gestaltet sein, was schon alleine die verschiedenen Wirtschaftsgüter, über die Leasingverträge abgeschlossen werden können, erforderlich machen können.
Weitere etwaige Bestandteile eines Leasingvertrages
Weitere Vertragsbestandteile eines Leasingvertrages können grundsätzlich abhängig davon sein, über welches Wirtschaftsgut diese abgeschlossen wurden. So verpflichtet sich der Leasingnehmer zumeist zum Abschluss einer Versicherung, die dem Schutz des Wirtschaftsgutes dient und etwaige Schäden abdecken soll.
Vertragsbestandteile in Bezug auf einen KFZ-Leasingvertrag
Grundsätzlich gestaltet sich ein KFZ-Leasingvertrag wie jeder andere Leasingvertrag auch, allerdings beinhaltet er beispielsweise für den Leasingnehmer die Verpflichtung, das geleaste Fahrzeug angemessen abzusichern, was durch eine Kaskoversicherung erfolgt. Darüber hinaus müssen auch die Nutzungsdauer sowie etwaige Marktentwicklungen und die Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs in den Leasingvertrag mit einbezogen werden.
Ebenso bildet auch das Ziel des Leasingnehmers eine gewisse Vertragsgrundlage, so dass etwaige Vertragsverlängerungen, die Rückgabe des Fahrzeugs sowie ein eventueller Fahrzeugerwerb im Vertrag festgehalten sein müssen.
Ebenso bildet auch das Ziel des Leasingnehmers eine gewisse Vertragsgrundlage, so dass etwaige Vertragsverlängerungen, die Rückgabe des Fahrzeugs sowie ein eventueller Fahrzeugerwerb im Vertrag festgehalten sein müssen.
Vertragsbestandteile in Bezug auf das Flottenleasing
Das Flottenleasing kommt im Grunde nur für größere Unternehmen in Betracht und beinhaltet einen Leasingvertrag über mehr als 30 Fahrzeuge. Hierbei wird der Vertrag nicht über jedes Fahrzeug einzeln gestaltet, sondern es besteht lediglich ein Leasingvertrag für alle Fahrzeuge, wodurch sich die Handhabung deutlich erleichtert. Grundsätzlich beinhaltet der Flottenleasingvertrag auch sämtliche Bestandteile des KFZ-Leasingvertrages, die sich auf die gesamte Fahrzeugflotte beziehen anstatt eines einzelnen Fahrzeugs.
Verwandte "Leasingvertrag" Rechtsbegriffe
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