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Wiki zum Rechtsthema Produkthaftungsrecht

Informationen zum Produkthaftungsrecht
Im Produkthaftungsgesetz ist die Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten verankert. Das Gesetz bezieht sich hierbei auf alle beweglichen Sachen, auch auf solche, die Teil einer beweglichen Sache oder auch einer unbeweglichen Sache sind, außerdem auf Elektrizität. Nicht unter das Produkthaftungsgesetz fallen Arzneimittel.
Unterschieden werden innerhalb des Produkthaftungsrechts die Produkthaftung im engeren Sinne und die Produzentenhaftung. Der Produkthaftung unterliegt der Gedanke an die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Ein Produkthersteller ist verpflichtet, sobald er sein Produkt anderen überlässt, die sich aus dem Produkt ergebenden drohenden Gefahren nach Möglichkeit gering zu halten. Verletzt er hier schuldhaft seine Pflichten, so haftet er gegenüber jedem, der befugt in den Gefahrenbereich dieser Sache gelangt ist.
Der Geschädigte hat die Möglichkeit, seinen Anspruch prozessual geltend zu machen. Dazu hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr vorgenommen. Der Hersteller muss hier seine Unschuld am Vorliegen des Fehlers beweisen.
Fallgruppen der Produkthaftung
In den folgenden Fällen greift die Produkthaftung laut Rechtsprechung:
  • Konstruktionsfehler
  • Alle Produkte der gleichen Serie haben den gleichen Fehler.

  • Fabrikationsfehler
  • Nur einzelne Stücke einer Serie weisen diesen Produktfehler auf.

  • Instruktionsfehler
  • Das Produkt verfügt über eine mangelhafte Gebrauchsanweisung bzw. wurde vor gefahrbringenden Eigenschaften nicht ausreichend gewarnt.

  • Produktbeobachtungshaftung
  • Sie deckt bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften ab, welche erst nach Ãœberlassung des Produkts an andere bekannt werden.

  • Organisationsverantwortung
  • Die betriebliche Organisation muss entsprechend ausgestaltet werden, dass Fehlerquellen erkannt und beseitigt werden können.
Haftungsausschluss
Eine Haftung gegenüber einem Geschädigten kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen kann ein Haftungsausschluss in Betracht gezogen werden:
  • Das Produkt konnte (z.Bsp. Durch Diebstahl) nicht in Verkehr gebracht werden.

  • Erst nach Inverkehrbringen des Produkts (z.Bsp. Durch unsachgemäße Reparatur) ist der Fehler entstanden.

  • Das Produkt wurde nicht für den Verkauf hergestellt, sondern nur für den Eigenbedarf.

  • Der Stand der Technik und Wissenschaft zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens hat eine Fehlererkennung noch nicht ermöglicht.

  • Der Fehler ist erst bei der Fertigung des Endprodukts entstanden. Die Teile des Zulieferers waren noch fehlerfrei.

Verwandte "Produkthaftungsrecht" Rechtsbegriffe

Fabrikationsfehler, Produkthaftungsgesetz, Herstellerhaftung, Verbraucherinformationsgesetz, Konstruktionsfehler, VIG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Produkthaftungsrecht - Ihr Produkthaftungsrecht Informationstipp

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