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Wiki zum Rechtsthema Fabrikationsfehler

Informationen zu Fabrikationsfehler
Bei einem Fabrikationsfehler, auch bezeichnet als Produktionsfehler, handelt es sich um einen Fehler, der bei der Produktion entstanden ist und sich lediglich auf eines der Produkte bezieht und nicht auf die gesamte Produktserie. Verantwortung für einen solchen Fehler trägt grundsätzlich der Hersteller, da es seiner Verpflichtung obliegt, Produkte frei von Fehlern in Umlauf zu bringen und somit ebenso für sachgerechte und umfassende Schulung seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen, die an der Produktion beteiligt sind.

Zu den weiteren Verpflichtungen gehören auch Wartung und Instandhaltung von Produktionsmaschinen und Werkzeugen. Bei Fabrikationsfehlern gilt es, zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren zu unterscheiden. Liegt Letzterer vor, so kann es zu Regressansprüchen gemäß den Regelungen des Produzentenhaftungsrechts kommen, bei verschuldungsunabhängigen Fehlern, tritt die sogenannte Produkthaftung ein. Die Beweislast bei entsprechenden Fehlern liegt grundsätzlich beim geschädigten Käufer.
Die Produzentenhaftung
Die Produzentenhaftung beruht im Ursprung auf den Grundsätzen des BGB. § 823 BGB besagt:
  1. »Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

  2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein«.
Somit sind Hersteller verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Produkte sicher sind und nicht zu Schäden des Käufers führen, die bedeutet, dass etwaige Gefahren die von einem Produkt ausgehen können, so gering wie möglich gehalten werden müssen, woraus sich weitere, wie die bereits genannten Pflichten ergeben. Die Produzentenhaftung beinhaltet eine gewisse Anspruchsvoraussetzung des zurechenbaren Verhaltens, welche sich zum einen auf eine objektive Pflichtverletzung beziehen kann und zum anderen in Bezug auf Personal etc. Darüber hinaus ist der Hersteller verpflichtet, Produkte vom Markt zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass diese Produkte eine Gefahr für Gesundheit- und Leben darstellen.
Fehler in Bezug auf die objektive Pflichtverletzung
Als Fehler, die auf einer objektiven Pflichtverletzung beruhen, gelten ebenso Konstruktionsfehler als auch Instruktionsfehler und Fabrikationsfehler. Bei Konstruktionsfehlern kann man gleichermaßen von Planungs- und Entwicklungsfehlern ausgehen.

Verwandte "Fabrikationsfehler" Rechtsbegriffe

Produkthaftungsrecht, Produkthaftungsgesetz, Herstellerhaftung, Verbraucherinformationsgesetz, Konstruktionsfehler, VIG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Fabrikationsfehler - Ihr Fabrikationsfehler Informationstipp

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