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Wiki zum Rechtsthema Verbraucherinformationsgesetz

Informationen zu Verbraucherinformationsgesetz
Das Verbraucherinformationsgesetz, vollständig auch »Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation«, welches am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist, dient dem Zweck, die Rechte des Verbrauchers zu stärken und Regelungen hierzu weitestgehend zu verbessern. Gemeinsam mit diesem Gesetz trat gleichermaßen auch die Verbraucherinformationsgebührenverordnung, abgekürzt VIGGebV, in Kraft. Die Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes beziehen sich insbesondere auf Erzeugnisse gemäß dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und Produkte gemäß dem Produktsicherheitsgesetz.

Die Regelungen zu den Gebühren werden durch § 7 VIG bestimmt. Hier heißt es:
  1. »Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörden nach diesem Gesetz werden vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen vorab zu informieren. Er ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.

  2. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührenhöhe zu bestimmen, soweit dieses Gesetz durch Stellen des Bundes ausgeführt wird. § 15 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung findet keine Anwendung«.
Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, den Anspruch aller Verbraucher in Bezug auf Informationen über Produkte zu decken und durch Behörden aktiv informiert zu werden. Darüber hinaus soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, dass Verbraucher weitere Informationen bei entsprechenden Behörden erfragen können, die sich auf die Beschaffenheit von Produkten oder auch die Bedingungen beziehen, unter denen diese hergestellt wurden.

Darüber hinaus sollen Verbraucher auch Anspruch auf Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die Produkte haben können. Zusätzlich soll für Behörden die Möglichkeit geschaffen werden, Produkthinweise an den Verbraucher weiterzugeben, wenn sich durch diese ein Risiko ergibt. Das Gesetz soll hier gleichermaßen gewährleisten, dass Namen und Firmen bekannt gegeben werden können, wenn durch diese ein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, durch die der Verbraucher grundsätzlich geschützt werden soll.
Einschränkungen in Bezug auf das Verbraucherinformationsgesetz
Das Verbraucherinformationsgesetz bezieht nicht alle Produkte mit ein, sondern regelt ausschließlich die Informationen zu Produkten, die durch Verbraucher, und damit Privatpersonen verwendet werden und mit denen er somit in direkten Kontakt kommt. Die gewerbliche Nutzung wird hierbei nicht erfasst und das Gesetz schließt weiterhin technische Produkte sowie auch Energieversorgungsdienstleistungen, Telekommunikation oder auch den Bereich der Altersversorgung etc. aus.

Das Verbraucherinformationsgesetz soll auch in den nächsten Jahren weitere Erweiterungen erfahren, um die Rechte des Verbrauchers zu schützen. Hierbei sind u. a. Veränderungen in Bezug auf die bereits gegebenen Informationsplichten zu erwarten.

Verwandte "Verbraucherinformationsgesetz" Rechtsbegriffe

Produkthaftungsrecht, Fabrikationsfehler, Produkthaftungsgesetz, Herstellerhaftung, Konstruktionsfehler, VIG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verbraucherinformationsgesetz - Ihr Verbraucherinformationsgesetz Informationstipp

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