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Wiki zum Rechtsthema Flugverspätung

Informationen zu Flugverspätung
Bei geschäftlichen Reisen oder auch Urlaubsreisen kommt es nicht selten zu einer Flugverspätung und damit zu einer verspäteten Ankunft im Zielland. In den meisten Fällen gehen Passagiere davon aus, dass sie diesen Umstand als unabänderliches Ärgernis hinnehmen müssen und nur die wenigsten Menschen wissen, dass sie diesbezüglich auch Rechte haben. Diese sind in der Fluggastrechteverordnung der EU und in Bezug auf die Flugverspätung in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Diese besagen, welche Rechte Passagiere haben, wenn es zu Verspätungen oder Ausfall eines vorgesehenen Fluges kommt.

So muss beispielsweise die Fluggesellschaft für die Unterbringung sowie auch für Getränke und Verpflegung der Passagiere aufkommen. Und darüber hinaus kann auch in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Verspätung oder den Ausfall in Betracht kommen. Dies bezieht sich auf alle Flüge, deren Abflug innerhalb der EU stattfindet sowie Flügen aus Drittstaaten mit Gesellschaftssitz in der EU.
Entschädigungsanspruch der Passagiere bei Flugverspätung
Um für einen verspäteten Flug Entschädigung verlangen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass Passagiere rechtzeitig und damit mindestens 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben müssen und ein gültiges Flugticket vorweisen können. Eine Entschädigung kommt allerdings erst dann in Betracht, wenn die Verspätung durch die Fluggesellschaft verursacht wird, beispielsweise bei technischen Problemen. Verspätungen auf welche die Fluggesellschaft keinen Einfluss hatte, beispielsweise bei sich ändernden Wetterbedingungen, sind nicht entschädigungspflichtig.

Die Pflicht zur Entschädigung tritt gemäß den geltenden Richtlinien erst nach 3 Stunden Wartezeit ein. Ist dies der Fall, so können Entschädigungsleistungen zwischen 250 und 600 Euro geltend gemacht werden. Die genaue Summe ergibt sich hierbei aus der Distanz zwischen Start- und Zielflughafen. Liegt das Verschulden nicht bei der Fluggesellschaft, so haben Passagiere trotzdem einen Anspruch auf Versorgung und ggf. Unterkunft, wenn sich der Flug um mehr als 2 Stunden verzögert.
Rücktritt bei Verspätung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Passagiere vom Flug zurücktreten. Dies kann jedoch erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Verspätung länger als 5 Stunden dauert. Fluggesellschaften haben die Verpflichtung, Passagiere über dieses Rücktrittsrecht zu informieren. Darüber hinaus können Passagiere auch auf eine alternative Beförderung bestehen. Bei Rücktritt sind die Kosten des Fluges durch die Gesellschaft voll zu erstatten.

Verwandte "Flugverspätung" Rechtsbegriffe

Reiserecht, Reisevertrag, Reisemängel, Individualreise, Pauschalflug, Pauschalreise, Reisepreisminderung, Reiseprospekt, Reiserücktrittsversicherung, Reiseveranstalter, Transfer, Unterbringung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Flugverspätung - Ihr Flugverspätung Informationstipp

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