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Wiki zum Rechtsthema Reisevertrag

Informationen zu Reisevertrag
Bei einem Reisevertrag handelt es sich um einen Vertrag, der über die Buchung einer Reise zwischen Reisegesellschaft und ihren Kunden abgeschlossen wird. Dieser begründet sich auf den gesetzlichen Regelungen des BGB und sichert Reisenden bestimmte Leistungen zu, die durch die Reiseveranstalter gewährleistet werden müssen. Und dies frei von Mängeln und so, wie es dem Buchenden angeboten wurde. Der Reisevertrag gehört zum Teil auch zu dem Bereich Werkvertrag und fällt unter einen gesonderten Teil des Verkehrszivilrechts.
Reisevertragsabschluss
Der Reisevertrag bezieht sich immer auf ein bestimmtes Angebot, welches dem Kunden anhand von Prospekten oder einem Katalog vorgestellt wird. In diesen Katalogen und Prospekten sollten alle notwendigen Infos enthalten sein. Der Kunde musst klar verstehen können, welche Leistungen zum Angebot gehören. Wichtig zu wissen ist, dass das Angebot zur Buchung einer Reise grundsätzlich vom Kunden ausgeht und nicht vom Veranstalter der Reise. Der Reiseveranstalter entscheidet dann, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

Die Annahme erfolgt erst mit der Bestätigung der Buchung. Ist diese erfolgt, kann der Buchenden nicht mehr so einfach von seinem Angebot Abstand nehmen. Der Vertrag gilt nun mehr als rechtskräftig. Dies bedeutet, der Buchende verpflichtet sich zur Zahlung und der Reiseveranstalter damit zur Gewährleistung der, durch das Prospekt oder den Katalog, vorgeschlagenen Leistungen.
Gestaltung des Reisevertrags
Ein Reisevertrag kann auf unterschiedliche Weise bzw. über verschiedene Arten von Reisen getroffen werden. Hierbei ist der Vertrag über die Pauschalreise am unkompliziertesten. Ebenso kann aber auch ein Vertrag über eine Individualreise abgeschlossen werden und damit verschiedene Reisebausteine, bei der die einzelnen Leistungen der Reise unabhängig ausgewählt und individuell zusammengestellt werden. Inhalt des Reisevertrages sind insbesondere
  • das Datum des Vertragsabschlusses
  • die Firmendaten des Veranstalters
  • Name und Anschrift des Buchenden
  • ggf. dessen Mitreisenden.
Weitere Bestandteile sind das Reiseziel und die Dauer der Reise sowie auch die Art und Weise der Beförderung. Erfolgt diese via Flugzeug, werden auch die entsprechenden Flugzeiten in den Vertrag eingetragen. Ebenfalls zu den Bestandteilen des Vertrages gehören
  • Unterbringung und Verpflegung,
  • zusätzliche Wünsche des Buchenden,
  • die Zahlungsbedingungen und
  • ggf. auch der Name und die Adresse des Hotels, in dem der Buchende untergebracht ist.

Verwandte "Reisevertrag" Rechtsbegriffe

Reiserecht, Reisemängel, Flugverspätung, Individualreise, Pauschalflug, Pauschalreise, Reisepreisminderung, Reiseprospekt, Reiserücktrittsversicherung, Reiseveranstalter, Transfer, Unterbringung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Reisevertrag - Ihr Reisevertrag Informationstipp

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