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Wiki zum Rechtsthema Unterbringung
Informationen zu Unterbringung
Als Unterbringung in Zusammenhang mit dem Reiserecht bezeichnet man ebenso die Unterbringung in einem Hotel, einer Herberge oder auch einem Ferienhaus sowie die Unterbringung in einer vorübergehenden Unterkunft, beispielsweise bei stark verspätetem Abflug. Erstere Art der Unterkunft kann von Reisenden separat gebucht werden oder auch im Reiseangebot enthalten sein.
Dagegen wird die zweite Art der Unterbringung meist durch Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter gewährleistet. Dies begründet sich auf der Verpflichtung, dass bei einer Verspätung, die mehrere Stunden beträgt, die Fluggesellschaft für Unterkunft und Verpflegung der Reisenden Sorge tragen muss.
Dagegen wird die zweite Art der Unterbringung meist durch Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter gewährleistet. Dies begründet sich auf der Verpflichtung, dass bei einer Verspätung, die mehrere Stunden beträgt, die Fluggesellschaft für Unterkunft und Verpflegung der Reisenden Sorge tragen muss.
Gebuchte Unterbringung im Rahmen einer Urlaubsreise
Wird eine Reise als Pauschalreise angeboten, also inkl. An- und Abreise und Unterkunft, haben Reiseveranstalter die Pflicht, dieses Angebot, beispielsweise durch Prospekte, sehr genau und detailliert zu beschreiben. Wichtig ist hierbei, dass es für den Buchenden verständlich ist, was das Angebot beinhaltet. Reisende, die eine solche Pauschalreise buchen, können mit Recht erwarten, dass diese auch der Beschreibung entspricht. Somit haben Reiseveranstalter dafür Sorge zu tragen, dass sie dies auch gewährleisten können.
Ist die Unterbringung nicht so, wie es dem Reisenden im Prospekt zugesichert wurde, so ist dies ein Mangel, der durch den Reisenden beim Veranstalter zur Anzeige gebracht werden kann. Dies erfolgt durch Beschreibung und Dokumentation und ggf. auch Fotos und Zeugenbestätigungen. Der Reiseveranstalter sollte dann den Mangel beheben oder wird ggf. auch schadensersatzpflichtig und muss den Reisepreis mindern.
Ist die Unterbringung nicht so, wie es dem Reisenden im Prospekt zugesichert wurde, so ist dies ein Mangel, der durch den Reisenden beim Veranstalter zur Anzeige gebracht werden kann. Dies erfolgt durch Beschreibung und Dokumentation und ggf. auch Fotos und Zeugenbestätigungen. Der Reiseveranstalter sollte dann den Mangel beheben oder wird ggf. auch schadensersatzpflichtig und muss den Reisepreis mindern.
Mängel bei der Unterbringung
Grundsätzlich können bei Unterbringung verschiedene Mängel auftreten. Dazu gehören nicht zuletzt auch der Umstand, dass die Unterbringung nicht so gestaltet ist, wie es im Prospekt versprochen wurde, sowie auch mangelnde Hygiene etc. Die meisten Mängel lassen sich beheben, allerdings kann es durchaus dazu kommen, dass Reisende auf Kosten der Veranstalter das Hotel wechseln müssen, wenn der Reiseveranstalter keine Beseitigung des Problems erreichen kann.
Verwandte "Unterbringung" Rechtsbegriffe
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