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Wiki zum Rechtsthema Transfer

Informationen zu Transfer
Als Transfer in Zusammenhang mit einer Reisebuchung bezeichnet man die Beförderung, die Reisende zum einen nach Ankunft am Flughafen zum Hotel transportieren soll, und zum anderen vor der Abreise vom Hotel zum Flughafen. Beim Buchen einer Pauschalreise ist dies meist im Leistungsangebot enthalten und vereinfacht es für Urlaubsreisende, pünktlich zum Flieger zu gelangen.

Ist der Transfer Bestandteil der gebuchten Reise, so muss er durch den Reiseveranstalter auch gewährleistet werden. Das bedeutet gleichermaßen, dass wenn entsprechende Mängel in Bezug auf den Transfer entstehen, dieser auch dafür aufkommen muss und dafür haftet.
Transfermängel
Auch beim Transfer vom Flughafen zum Hotel oder bei Abreise vom Hotel zum Flughafen kann es zu Problemen kommen, die als Mängel erfasst und beim Reiseveranstalter angezeigt werden können. Zu den Mängeln gehört beispielsweise, wenn der bereitzustellende Transfer nicht gewährleistet wird oder dieser sich um mehr als 1 Stunde verzögert. Ebenso ist ein Transfer mangelhaft, wenn nicht ausreichend Platz für den Transport der Reisenden und deren Gepäck beim Transfer ermöglicht werden kann oder die Anwesenheit aller Reisenden vor Abfahrt nicht geprüft wird.

Pünktlichkeit und damit eine problemlose und rechtzeitige Ankunft am Flughafen sind hierbei selbstverständlich ein wichtiger Punkt, der beim Transfer gegeben sein muss. Dies bedeutet auch, dass ein Streik, der einen Transfer unmöglich macht, ebenso als Mangel betrachtet werden kann wie auch ein Verkehrsunfall. Nicht zu Mängeln zählen die Faktoren, auf die Veranstalter keinen wirklichen Einfluss haben und die letztendlich auch vorab in Betracht gezogen werden müssen, wie beispielsweise ein Überfall auf das Transferfahrzeug.
Reagieren bei Transfermängeln
Liegt ein Mangel beim Transfer vor, so sollte dieser grundsätzlich sofort beim Reiseveranstalter gemeldet werden. Insbesondere dann, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass die reibungslose Abreise nicht gewährleistet werden kann. Spätestens direkt und bis zu vier Wochen nach Ende der Reise sollte allerdings auch ein Mangel gemeldet werden, durch den die Rückreise nicht verhindert wurde.

Zu beachten ist allerdings, dass Reisende grundsätzlich beweisen müssen, dass ein entsprechender Mangel vorgelegen hat, was es notwendig macht, diesen entsprechend zu dokumentieren. Ist ein Reiseveranstalter nicht bereit, für den Mangel aufzukommen, ist es durchaus möglich zu klagen. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass die Anwaltskosten sehr häufig die Entschädigungssumme weit überschreiten.

Verwandte "Transfer" Rechtsbegriffe

Reiserecht, Reisevertrag, Reisemängel, Flugverspätung, Individualreise, Pauschalflug, Pauschalreise, Reisepreisminderung, Reiseprospekt, Reiserücktrittsversicherung, Reiseveranstalter, Unterbringung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Transfer - Ihr Transfer Informationstipp

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