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Wiki zum Rechtsthema Ablehnungsbescheid
Informationen zu Ablehnungsbescheid
Bei einem Ablehnungsbescheid in Bezug auf das geltende Schulrecht bzw. die Möglichkeit, eine eigene Auswahl der Schule zu treffen, handelt es sich um einen Bescheid, der die Ablehnung der Aufnahme eines Kindes an der gewünschten Schule beinhaltet. Dieser geht zumeist etwa 9 Monate vor Beginn des Schulpflichtigen Zeitraumes ein und kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Zum einen ist es möglich, dass sich der Wohnsitz der Eltern außerhalb des gewöhnlichen Einzugsbereichs der Grundschule befindet, und zum anderen kann es auch in gesonderten Fällen zu einer Ablehnung durch die zuständige Grundschule kommen, wobei die Betroffenen zumeist den Verweis auf eine andere Schule erhalten.
Dies geschieht zumeist dann, wenn bereits alle Schulplätze belegt sind und die Schule nur eine bestimmte Anzahl an Schülern aufnehmen kann. Allerdings haben Eltern bei vorliegendem Ablehnungsbescheid durchaus das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und ggf. auch eine Klage beim zuständigen Gericht anzustreben.
Dies geschieht zumeist dann, wenn bereits alle Schulplätze belegt sind und die Schule nur eine bestimmte Anzahl an Schülern aufnehmen kann. Allerdings haben Eltern bei vorliegendem Ablehnungsbescheid durchaus das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und ggf. auch eine Klage beim zuständigen Gericht anzustreben.
Widerspruch und rechtliche Schritte bei Ablehnungsbescheid
Insbesondere dann, wenn der Wohnsitz in den entsprechenden Einzugsbereich liegt und der Ablehnungsbescheid aufgrund besonderer Umstände ergeht, besteht für Eltern meist eine gute Chance, die Entscheidung durch einen Widerspruch noch einmal prüfen und ggf. ändern zu lassen. Dieser kann im Rahmen des Ablehnungsbescheides erfolgen oder in Form eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Das bedeutet, dass auch die Anfechtung eines solchen Bescheides durchaus möglich.
Die Rechtsgrundlage stützt sich hierbei zumeist nur auf gerichtliche Urteile, was es ggf. nötig macht, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um den Widerspruch oder die Klage sinnvoll formulieren und durchsetzen zu können. Schwieriger wird die Gestaltung eines Widerspruchs bei einem Ablehnungsbescheid einer Schule, wenn die Eltern nicht im Einzugsgebiet wohnen. Daher sollte bei einem solchen Bescheid der Widerspruch umfassend und sinnvoll begründet werden.
Die Rechtsgrundlage stützt sich hierbei zumeist nur auf gerichtliche Urteile, was es ggf. nötig macht, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um den Widerspruch oder die Klage sinnvoll formulieren und durchsetzen zu können. Schwieriger wird die Gestaltung eines Widerspruchs bei einem Ablehnungsbescheid einer Schule, wenn die Eltern nicht im Einzugsgebiet wohnen. Daher sollte bei einem solchen Bescheid der Widerspruch umfassend und sinnvoll begründet werden.
Ablehnungsbescheide vermeiden
Um einem Ablehnungsbescheid der gewünschten Schule zu umgehen, gibt es nicht viel, was Eltern tun können. Denn oftmals erfolgt dieser anhand von Kriterien, die lediglich durch die Schule festgelegt werden. Was jedoch möglich ist, ist das Eltern die Anmeldefristen beachten und den Antrag auf Aufnahme an der gewünschten Schule so früh wie möglich stellen.
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