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Wiki zum Rechtsthema Hochschulzeugnis

Informationen zu Hochschulzeugnis
Als Hochschulzeugnis werden alle Zeugnisse bezeichnet, die von Universitäten und Hochschulen, ggf. auch Fachhochschulen ausgestellt werden. Dieses beschreibt die Leistungen, die innerhalb eines entsprechenden Studiums oder eines Abschlusses erreicht wurde und dient als Beurteilung des Studenten. Dem Hochschulzeugnis liegt meist eine Liste mit Einzelnoten bei, die einem genaueren Einblick in die erzielten Leistungen ermöglicht.

Darüber hinaus kann auch die Verleihungsurkunde des Hochschulabschlusses dem Zeugnis beigefügt sein. Das Zeugnis ist nicht nur wichtig, um die Leistungen beurteilen zu können, sondern wird auch bei Bewerbung zu einem weiterführenden Studium benötigt. Dabei sind die Unterlagen als beglaubigte Kopien einzureichen und nicht als Originale, die beim Bewerber verbleiben.
Dokumente zur Bewerbung an einer Universität
Bei der Bewerbung an einer Universität werden alle Schul- und Hochschulzeugnisse benötigt, die als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Zu den benötigten Zeugnissen gehören das Zeugnis der Hochschulreife, wobei dieses in der Originalsprache eingereicht werden muss, und die entsprechende Einzelnotenliste. Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, müssen übersetzt werden, so dass eine beglaubigte Kopie der Übersetzung beigefügt werden kann. Diese Übersetzung sollte in Deutsch oder Englisch erfolgen.

Ist eine Hochschulaufnahmeprüfung gefordert, wird bei der Bewerbung darüber hinaus auch eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung und des damit einhergehenden Zeugnisses und der Notenliste benötigt. Hierbei ist zu beachten, dass wenn die Hochschulaufnahmeprüfung nur zum Studium bestimmter Studiengänge und Fachrichtungen berechtigt, muss auch dieser Hinweis den Unterlagen beigefügt sein. Wurden bereits weitere Hochschulzeugnisse anderer Universitäten erworben, müssen diese ebenfalls beigefügt sein sowie auch die Verleihungsurkunde des Hochschulabschlusses.
Zusätzliche Dokumente bei ausländischen Studenten
Bei der Bewerbung von ausländischen Studenten an deutschen Hochschulen muss ein Nachweis der Deutschkenntnisse beigefügt werden. Dieser Nachweis fällt allerdings weg, wenn in den bestehenden Zeugnissen eine Deutschnote durch die Feststellungsprüfung erreicht wurde und diese entsprechend ausgewiesen ist.

Verwandte "Hochschulzeugnis" Rechtsbegriffe

Schulrecht, Ablehnungsbescheid, Studiengebühr, Zeugnis, Studienplatzklage, Zeugniskorrektur, Immatrikulationsrecht, Studienwechsel, Hochschulrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Hochschulzeugnis - Ihr Hochschulzeugnis Informationstipp

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